@hiha
Beispiel
fleisspelz hat geschrieben:Wenn ich ein Reifeherställer oder -händler wäre, würde ich das aus Sachmängelhaftungsgründen auch reinschreiben. Dennoch spiegelt das die deutsche Gesetzeslage nicht eindeutig wieder. In Deutschland ist erstmal alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist und mir ist keine amtliche Veröffentlichung bekannt, dass "Not For Highway Service" eine deutsche Rechtsrelevanz hat. Dennoch kann der TÜV das beanstanden und die Umrüstung auf einen anderen Schlauch verlangen. Dafür hat der Prüfer sein Ingenieurspatent oder eine vergleichbare Ausbildung. Der Prüfer muss halt den verbotenen Schlauch erst Mal finden. Echte justiziable Relevanz bekommt sowas erst, wenn der Staatsanwalt vor Ort ist. Abgesehen, dass der auch erst Mal einen Anlass haben muss, das Kleingedruckte auf dem Schlauch zu lesen, hat für diesen Fall der Motorradfahrer zumeist andere, gravierendere Sorgen. Wenn er denn noch welche hat.
XL500S-Oldie hat geschrieben:@hiha
Beispiel
hiha hat geschrieben:XL500S-Oldie hat geschrieben:@hiha
Beispiel
Ah, Schläuch, is klar. Ich war bei Reifen, sorry.
Hans
hiha hat geschrieben:Wie oben gesagt, das hat Gültigkeit, sofern es nicht in den letzten 4 Jahren geändert wurde .
Gruß
Hans
Meister Z hat geschrieben:Das mit dem Druckverlust kann ich bestätigen...oder auch nicht ???
SR (Michelin Airstop Butyl) ... ( HiHa hatte die montiert) nur noch 1 Bar von 2,5...
TRX (Schlauchlos) immer noch 2,2 von 2,5 Bar
das nach längerer Standzeit im selben Zyklus geprüft...
Gryzi, M.
Herbert H hat geschrieben:Buyl Schläuche sollten an einem blauen Streifen erkennbar sein?
Zurück zu Alteisentreiberisches
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste