Bürokratie besiegt Sparsamkeit.
Der Tipp mit dem Agenten ist mindestens nervenschonend.
Das Fahrzeug muss vor seinem Export dazu
hier und anschliessend
hier angemeldet werden. Das gilt für alle Fahrzeuge ab 1000 Euro Wert. Fahrzeuge, die in einem EU Staat produziert wurden können zudem gemäß dem EFTA-Freihandelsabkommen vom Zoll befreit werden. Fahrzeuge, die bei einem deutschen Grenzzollamt zur Einfuhr angemeldet werden, unterliegen der deutschen Kfz-Steuer. Deshalb wird schon bei der Einfuhranmeldung die Kfz-Steuer fällig. Als Nachweis der Zahlung wird direkt am Grenzzollamt eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis ausgestellt.
Zollgebühren:
für Pkw: 10 %
für Anhänger: 2,7 %
für Motorräder: 8 % bis 250 ccm Hubraum oder 6 % über 250 ccm Hubraum
Auf die Einfuhr von Motorrädern, die in den USA hergestellt wurden und einen Hubraum von mehr als 500 ccm haben, wird derzeit 25 % Einfuhrzoll erhoben.
Obendrauf kommen jeweils 19% Einfuhrumsatzsteuer
Also am Beispiel einer SR500 für 2000 Euro: 120 Euro Zoll plus 380 Euro Einfuhrumsatzsteuer, zusammen 500,- Euro
Die Oldtimergeschichte würde ich mit meinem Zollamt oder Zollagenten im Vorfeld klären:
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und
als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind („sammlungswürdig“), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur 7 % (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen. Diese Fahrzeuge müssen nach Einschätzung des Zollamtes entweder verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert, Gegenstand eines Spezialhandels oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen sein oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen. Diese Vorschrift lässt viel Raum für Interpretation, reduziert aber am Beispiel der SR500 für 2000 Euro den Abgabensatz von 500 aus 140 Euro, sofern der Zoll mitspielt. Hier kann es Sinn ergeben, einem Spediteur 100 Euro zu geben, damit er die 360 Euro Ersparnis durchdrückt. Wieviel Geduld hast Du für Diskussionen mit Menschen, die anders denken als Du?
Letztlich brauchst Du zur eigentlichen Zulassung
einen Kaufvertrag im Original,
den Schweizer "Fahrzeugausweis",
eine Verzollungsbescheinigung,
wie schon selbst geschrieben eine §21 und eine §23 Abnahme vom TÜV,
etwa 250 Euro,
eine EVB (Elektronische Versicherungs Bescheinigung)
und einen gültigen Personalausweis.