Oldtimer Überführung Schweiz nach D

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Oldtimer Überführung Schweiz nach D

Beitragvon Meister Z » Mo 30 Aug, 2021 08:36

Servus miteinander,
vllt. hat ja jemand das schon mal gemacht und kann Tipps geben.
Einen Oldtimer aus der Schweiz nach Deutschland überführen und verzollen.
Das in D eine Vollabnahme §21 und auch ein §23 für die H-Zulasssung gemacht werden muß ist klar.
Für die Verzollung, so wurde mir gesagt, ist es wohl am einfachsten, einen Agenten oder eine Spedition zu buchen. :ugly:
So ganz blicke ich aber noch nicht durch.
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Re: Oldtimer Überführung Schweiz nach D

Beitragvon fleisspelz » Mo 30 Aug, 2021 09:12

Bürokratie besiegt Sparsamkeit.
Der Tipp mit dem Agenten ist mindestens nervenschonend.
Das Fahrzeug muss vor seinem Export dazu hier und anschliessend hier angemeldet werden. Das gilt für alle Fahrzeuge ab 1000 Euro Wert. Fahrzeuge, die in einem EU Staat produziert wurden können zudem gemäß dem EFTA-Freihandelsabkommen vom Zoll befreit werden. Fahrzeuge, die bei einem deutschen Grenzzollamt zur Einfuhr angemeldet werden, unterliegen der deutschen Kfz-Steuer. Deshalb wird schon bei der Einfuhranmeldung die Kfz-Steuer fällig. Als Nachweis der Zahlung wird direkt am Grenzzollamt eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis ausgestellt.

Zollgebühren:
für Pkw: 10 %
für Anhänger: 2,7 %
für Motorräder: 8 % bis 250 ccm Hubraum oder 6 % über 250 ccm Hubraum
Auf die Einfuhr von Motorrädern, die in den USA hergestellt wurden und einen Hubraum von mehr als 500 ccm haben, wird derzeit 25 % Einfuhrzoll erhoben.
Obendrauf kommen jeweils 19% Einfuhrumsatzsteuer

Also am Beispiel einer SR500 für 2000 Euro: 120 Euro Zoll plus 380 Euro Einfuhrumsatzsteuer, zusammen 500,- Euro

Die Oldtimergeschichte würde ich mit meinem Zollamt oder Zollagenten im Vorfeld klären:
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind („sammlungswürdig“), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur 7 % (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen. Diese Fahrzeuge müssen nach Einschätzung des Zollamtes entweder verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert, Gegenstand eines Spezialhandels oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen sein oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen. Diese Vorschrift lässt viel Raum für Interpretation, reduziert aber am Beispiel der SR500 für 2000 Euro den Abgabensatz von 500 aus 140 Euro, sofern der Zoll mitspielt. Hier kann es Sinn ergeben, einem Spediteur 100 Euro zu geben, damit er die 360 Euro Ersparnis durchdrückt. Wieviel Geduld hast Du für Diskussionen mit Menschen, die anders denken als Du?

Letztlich brauchst Du zur eigentlichen Zulassung
einen Kaufvertrag im Original,
den Schweizer "Fahrzeugausweis",
eine Verzollungsbescheinigung,
wie schon selbst geschrieben eine §21 und eine §23 Abnahme vom TÜV,
etwa 250 Euro,
eine EVB (Elektronische Versicherungs Bescheinigung)
und einen gültigen Personalausweis.
..........................
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Re: Oldtimer Überführung Schweiz nach D

Beitragvon Meister Z » Mo 30 Aug, 2021 10:27

fleisspelz hat geschrieben:Das Fahrzeug muss vor seinem Export dazu hier und anschliessend hier angemeldet werden.


Das übernimmt dann doch der Agent bzw. die Spedition, oder?

fleisspelz hat geschrieben:Fahrzeuge, die bei einem deutschen Grenzzollamt zur Einfuhr angemeldet werden, unterliegen der deutschen Kfz-Steuer. Deshalb wird schon bei der Einfuhranmeldung die Kfz-Steuer fällig. Als Nachweis der Zahlung wird direkt am Grenzzollamt eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis ausgestellt.


Äh, wenn der Oldtimer mit Schweizer Überführungskennzeichen (Ausfuhr- oder Zoll- Kennzeichen) überführt wird
und es in D ja noch nicht klar ist ob ein H-Kennzeichen erteilt wird, wie will das Grenzzollamt die KFZ Steuer berechnen?
Das verstehe ich nicht wirklich, wie und warum da KFZ Steuer fällig werden soll, wenn der Oldtimer noch nicht in D zugelassen ist. :ugly:

fleisspelz hat geschrieben:Die Oldtimergeschichte würde ich mit meinem Zollamt oder Zollagenten im Vorfeld klären:
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind („sammlungswürdig“), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur 7 % (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen. Diese Fahrzeuge müssen nach Einschätzung des Zollamtes entweder verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert, Gegenstand eines Spezialhandels oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen sein oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen. Diese Vorschrift lässt viel Raum für Interpretation, reduziert aber am Beispiel der SR500 für 2000 Euro den Abgabensatz von 500 aus 140 Euro, sofern der Zoll mitspielt. Hier kann es Sinn ergeben, einem Spediteur 100 Euro zu geben, damit er die 360 Euro Ersparnis durchdrückt. Wieviel Geduld hast Du für Diskussionen mit Menschen, die anders denken als Du?


Das mit dem Oldtimer Status ist wohl nicht sooo einfach.
Fakt ist:

"Die Kriterien zum Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgehalten worden – den neuesten Gesetzestext finden Sie im Amtsblatt der EU: L273/677, Kapitel 97*. Demnach sind folgende drei Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstück erforderlich:

Das Fahrzeug muss sich in seinem Originalzustand befinden, ohne wesentliche Änderungen oder Umbauten
Es muss mindestens 30 Jahre alt sein (außer es war bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz oder hat als Rennfahrzeug bedeutende Erfolge errungen)
Das Fahrzeugmodell darf nicht mehr hergestellt werden"

soweit trifft das zu, aber ob das auch so anerkannt wird? :gruebel:

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Re: Oldtimer Überführung Schweiz nach D

Beitragvon fleisspelz » Mo 30 Aug, 2021 10:43

Meister Z hat geschrieben:Das übernimmt dann doch der Agent bzw. die Spedition, oder?

Falls Du ihn beauftragst: Ja. Ich habe den Weg beschrieben, wie es ohne Agenten geht.

fleisspelz hat geschrieben:Fahrzeuge, die bei einem deutschen Grenzzollamt zur Einfuhr angemeldet werden, unterliegen der deutschen Kfz-Steuer. Deshalb wird schon bei der Einfuhranmeldung die Kfz-Steuer fällig. Als Nachweis der Zahlung wird direkt am Grenzzollamt eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis ausgestellt.


Meister Z hat geschrieben:Äh, wenn der Oldtimer mit Schweizer Überführungskennzeichen (Ausfuhr- oder Zoll- Kennzeichen) überführt wird
und es in D ja noch nicht klar ist ob ein H-Kennzeichen erteilt wird, wie will das Grenzzollamt die KFZ Steuer berechnen?
Das verstehe ich nicht wirklich, wie und warum da KFZ Steuer fällig werden soll, wenn der Oldtimer noch nicht in D zugelassen ist. :ugly:

Weil es so im Gesetz steht. Nicht jede Verordnung ergibt auf den ersten Blick Sinn. Die Steuern sind für das Exportkennzeichen für das schweizer Territorium bezahlt worden. Nun verlangt ab dem Grenzübertritt der deutsche Staat seine Steuern für die Dauer der Nutzung des schweizer Überführungskennzeichens auf deutschem Boden. Die Steuer wird ohne Beachtung des Oldtimerstatus für ein Jahr berechnet und gegebenenfalls zurückerstattet.


Meister Z hat geschrieben:Das mit dem Oldtimer Status ist wohl nicht sooo einfach. ...

daher mein Rat:
fleisspelz hat geschrieben:Die Oldtimergeschichte würde ich mit meinem Zollamt oder Zollagenten im Vorfeld klären
Zuletzt geändert von fleisspelz am Mo 30 Aug, 2021 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
..........................
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Re: Oldtimer Überführung Schweiz nach D

Beitragvon Meister Z » Mo 30 Aug, 2021 10:45

fleisspelz hat geschrieben:daher mein Rat:
fleisspelz hat geschrieben:Die Oldtimergeschichte würde ich mit meinem Zollamt oder Zollagenten im Vorfeld klären


Merci vielmals :smt023

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