Hier ist die aktualisierte Form des Anforderungskataloges für Abnahmen nach §23 StVZO zur Erteilung eines H-Kennzeichens in Deutschland. Laut TÜV sollen die Prüfung bei selteneren Fahrzeugen weniger streng, bei Massenfahrzeugen dagegen so streng wie möglich ausfallen. Positiv ist, das in der aktuellen Version das Erscheinungsbild gewertet wird, nicht die Technik. Es sind jetzt also z.B. LED Beleuchtungen in alter Optik oder Autoradios, die alt aussehen, aber über zeitgenössisches Innenleben verfügen erlaubt.
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