FIN Anbringung

An anderer Stelle kam die Frage auf, ob die FIN eines Motorrades grundsätzlich im Rahmen eingeschlagen sein muß?
Es geht hier nicht um das Typenschild!
Wikipedia spuckt ein Datum aus, den 01.10.1969.
Bis dahin wäre die alternative Anbringung per Klebeschild oder angenietetem Schild möglich. Leider gibt es da keinen Verweis auf eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Selbige habe ich zwar gefunden, allerdings nur für Fahrzeuge mit min. 4 Rädern.
Weiß einer hier was genaues? Bitte keine Vermutungen, sondern nachlesbare Gesetzestexte oder Verordnungen. Danke!
Es geht hier nicht um das Typenschild!
Wikipedia spuckt ein Datum aus, den 01.10.1969.
Bis dahin wäre die alternative Anbringung per Klebeschild oder angenietetem Schild möglich. Leider gibt es da keinen Verweis auf eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Selbige habe ich zwar gefunden, allerdings nur für Fahrzeuge mit min. 4 Rädern.
Weiß einer hier was genaues? Bitte keine Vermutungen, sondern nachlesbare Gesetzestexte oder Verordnungen. Danke!