Bestimmte Regelungen in diesem Land lassen einen ja immer wieder den Amtsschimmel wiehern hören. So auch die Parkscheinregelung blauer Zonen. Mit dem Motorrad, also einspurig, ist man von der Parkgebühr befreit, als Gespannfahrer ist man aber mehrspurig und darf zahlen. Dabei ist immer wieder die lustige Frage "wohin mit dem Parkschein". Nun, zweimal habe ich mir das bis jetzt angetan, zweimal war der Schein weg. Dafür befand sich eine hybsch in Plastik eingepackte Ansichtskarte von der Parkschwalbe am Möff. Das eine Mal habe ich sie gerade erwischt, war erst 30 Meter weiter unterwegs und der Fetzen noch frisch, das andere Mal mußte ich zur Gebührenstelle. Beide Male mit dem Abschnitt belegt, daß ich gezahlt hatte - paßt. Läßtig ist's trotzdem.
Heute konnte ich mit einer Schwalbe mal ein wenig plauschen. Sie selber versteht auch nicht, daß das Gespann
a) in blauen Zonen zahlen muß
b) auf Autobahnen weiterhin die trotzdem als Motorrad gilt
Aber sie hat mich auf ein, wenn auch etwas aufwändiges, legales Schlupfloch hingewiesen: Gespann parken, die Beiwagenverschraubung aufmachen und somit zwei einspurige Gefährte draus machen, ein Einspuriges Motorrad und ein einspuriger Beiwagen.