Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon andi » So 14 Okt, 2012 18:04

Meine Frage passt glaub ich nicht schlecht zum Thema.

Der Rahmen den ich kaufen möchte, hat einen deutschen Brief und einen Schein.

Der Brief ist vermutlich das äquivalent zum Österreichischem Typenschein.
Was ist dann der Schein ? der österreichischen Zulassungsschein?

So wie es nähmlich aussieht, steht im "Schein" für den Solobetrieb ungeeignet.
Bekomme ich da mit der Typisierung in Österreich Schwierigkeiten ?????

Zitat:
. In den Papieren ist nur Motorenwerke Kiew angegeben, keinerlei Typenbezeichnung, war allerdings ein Gespann. Ich vermute, um einen wechselweisen Betrieb zu verhindern (Solo und Gespann) wurde eingetragen "mit Beiwagen, für den Solobetrieb ungeeignet". Dies steht aber nur im Schein, im Brief nicht.

fragende Grüße
Andi
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon fleisspelz » So 14 Okt, 2012 18:17

Wenn das ein neuer "Brief" nach europäischem Recht ist, also eine "Zulassungsbescheinigung Teil II", dann steht da sowas nicht mehr drin, weil Teil I (vulgo "Schein") und Teil II zusammengehören. Wenn es sich um einen veralteten weissen "Kraftfahrzeugbrief" nach deutschem Recht handelt, dann muss der zwingend mit den Angaben im "Kraftfahrzeugschein" übereinstimmen, sonst ist was faul
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Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon andi » So 14 Okt, 2012 18:38

fleisspelz hat geschrieben:Wenn das ein neuer "Brief" nach europäischem Recht ist, also eine "Zulassungsbescheinigung Teil II", dann steht da sowas nicht mehr drin, weil Teil I (vulgo "Schein") und Teil II zusammengehören. Wenn es sich um einen veralteten weissen "Kraftfahrzeugbrief" nach deutschem Recht handelt, dann muss der zwingend mit den Angaben im "Kraftfahrzeugschein" übereinstimmen, sonst ist was faul


Kann man daraus was erkennen ?
http://www.ural-dnepr.net/wbb3/index.php?page=Attachment&attachmentID=27069&h=ff6326725ab0c9e812889afe3b84f2410a897827
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon fleisspelz » So 14 Okt, 2012 18:44

Ich nicht, weil ich kein Zutrittsrecht habe
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon kahlgryndiger » So 14 Okt, 2012 19:00

fleisspelz hat geschrieben:Ich nicht, weil ich kein Zutrittsrecht habe

Ich auch nicht.
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Bernhard S. » So 14 Okt, 2012 19:17

Mach Dich mal schlau bei Deiner Behörde in A, welche Papiere Du vorlegen musst.
Es wurde nämlich bei der "Ausserbetriebsetzung" des Fahrzeugs normalerweise der Schein eingezogen und eine "Bescheinigung über die Ausserbetriebsetzung" ausgestellt.
Nur in Ausnahmefällen (hab ich gegoogelt) wurde der Schein entwertet und wieder ausgegeben.

Hintergrund:
Im deutschen Strassenverkehrs-Zulassungs-Recht ist der Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) der Nachweis über das Eigentum des Fahrzeugs (der bleibt z.B. bei Kreditfinanzierung als Sicherheit bei der Bank) und der Schein (heute Zulassungsbescheinigung Teil I) ist der Nachweis, dass das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist.

Es kann also sein, dass Du den Schein gar nicht vorlegen musst. 8)

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon andi » So 14 Okt, 2012 19:19

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Bernhard S. » So 14 Okt, 2012 19:26

Das sind Muster der Zulassungsbescheinigungen Teil I (klein) und Teil II (gross) nach EU-Recht.
Da wirst Du vermutlich beide vorlegen müssen. :?
Edith: Teil I wird entwertet und wieder ausgegeben, Du mußt beide haben, wie Justus schon schrub.
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Nanno » So 14 Okt, 2012 19:43

Bei mir wars so, dass die für die Typisierung den deutschen Brief bzw. diese Teile haben wollten, zwecks Abschrift der Daten...
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon andi » Mo 15 Okt, 2012 18:36

Das Bild ist nicht viel größer, aber a bisserl was erkennt man.
So wies ausschaut, wird es schwierig die Solo anzumelden. Oder ???
Ich könnte den Beiwagen von der MT10 dran schrauben, und die MT10 solo fahren. das kostet natürlich extra.
Oder sucht einer von euch so was ? Rahmen + Gabel + Tank + Kotfügel (€ 350) , Beiwagenboot hätte ich noch liegen.

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon motorang » Di 16 Okt, 2012 08:27

Soweit ich weiß gibt es bei abgemeldetem Mopped doch nur den Brief, oder? Ich hab zumindest bei diversen Käufen immer nur einen (alten) Brief bekommen, der dem österreichischen Typenschein entspricht.

Brief [D]/Typenschein [A]: Bleibt beim Fahrzeug, hier wird jeder Besitzer eingetragen, von der Behörde. Braucht man zum kaufen, verkaufen, zulassen, versichern. Bleibt daheim im Ladl.
Schein [D]/Zulassungsschein [A]: besitzerspezifisch, wird bei Besitzerwechsel neu erstellt, von der Versicherung. Braucht man zum Rumfahren und TÜVen. Wird mitgeführt.

So war bisher mein simpler Glaube?

Ich hab zum Typisieren deutscher Fahrzeuge bislang immer nur den alten Brief vorlegen müssen und hatte auch nur diesen - es sollte ja ohnehin das gleiche (nur ausführlicher) drinstehen wie im Schein?

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon fleisspelz » Di 16 Okt, 2012 08:49

Das hat sich mit dem Umstieg auf EU-Papiere geändert Andreas.

Alt:
weiße Papiere namens Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein
Schein wird von der deutschen Behörde bei Stilllegung einbehalten
Brief ist als Besitzanzeigendes Dokument alleine maßgeblich und gültig
Alle technischen Daten stehen im Brief

Neu:
Blassbunte Papiere Namens Zulassungsbescheinigung Teil I und II
Beide Teile werden nach Stilllegung ausgehändigt, die Behörde behält nur den elektronischen Datensatz
Teil II wird umgangssprachlich Brief genannt und ist Besitzanzeigend
Teil I wird umgangssprachlich Schein genannt und enthält die technischen Daten
Gültig gegenüber der Behörde sind beide nur in Kombination. Bei Fahrten muss aber nur Teil II mitgeführt werden
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon motorang » Di 16 Okt, 2012 10:54

Dann ist die Frage was bei einer Einzelgenehmigung bei UNSERER Behörde in Österreich tatsächlich vorgelegt werden muss.

Dieser Ausschluss des Solofahrens ist ja technisch bedingt und kann durch einen österreichischen techniker auch rückgängig gemacht werden, notfalls per Zivilgutachten.

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon andi » Fr 19 Okt, 2012 08:52

motorang hat geschrieben:Dann ist die Frage was bei einer Einzelgenehmigung bei UNSERER Behörde in Österreich tatsächlich vorgelegt werden muss.

Dieser Ausschluss des Solofahrens ist ja technisch bedingt und kann durch einen österreichischen techniker auch rückgängig gemacht werden, notfalls per Zivilgutachten.

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Vorlegen muss man beide Teile, und da wird sklavisch abgeschrieben.
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon vintagetech23 » Do 29 Nov, 2012 06:37

Eine Frage meinerseits.... da ich nach ersten Versuchen etwas zu legalieiseren mir geschworen hab das nie wieder zu tun (Graz) hätt ich jetzt doch evt. so einen Fall wo ich es gerne getan hätte...

es handelt sich um ein Mopedtransportalteisen ;-) , Ich hab eine Ford MK1 Transe BJ76 Doppelkabine, Papiere und Fahrzeug sind eigentlich Prüfstellentauglich. Jetzt ist mir aber noch ein Bus der selben Art reingelaufen wlecher zwei Jahre älter, aber mit 2.0l V6 und guten Papieren ein schönes Spenderherz liefern würde....
Spenderherz deswegen weil der Blechzustand und alles rundum gut 7k für einen halbwegs passable wiederherstellung benötigen würde....

Kann ich / darf ich überhaupt weiter überlegen oder wird es vergeben Liebsmüh sein?
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