Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon motorang » Di 11 Jun, 2013 11:01

Das dackeln sollte sich durch Übersendung der Unterlagen aus der Ferne erledigen lassen (vorheriges Telefonat empfohlen).

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon rayspeed » Di 11 Jun, 2013 15:08

gestriges telefonat ergab leider: kommen, nummer ziehen und klappe halten... :-D
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Shikamaru » Di 11 Jun, 2013 17:16

Servicewüste Balkanösterreich.
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon KNEPTA » Di 11 Jun, 2013 22:08

Shikamaru hat geschrieben:Servicewüste Balkanösterreich.


:?:
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon motorang » Mi 12 Jun, 2013 06:01

rayspeed hat geschrieben:gestern war ich erfolgreich in st. pölten typisieren.
"historisch" wurde mir wg. stahlflex verwehrt


Ist das Mopped noch gar keine 30 Jahre alt am Ende? Dann müssen die das berechnen, Du zahlst das, und das geht halt am Amt in einem Aufwasch, ohne Bescheid schreiben, zuschicken, einzahlen, Bestätigung faxen und so Kram.

Oder ist es älter als 30 Jahre?
Dem Finanzamt liegt ja der virtuelle Typenschein vor für das Fahrzeug auf dem der Sperrvermerk lastet.
Wenn man da einfach nachschauen kann wann das Datum der Erstzulassung war dann können die das blitzartig erledigen, weil halt ab 30 Jahren keine NoVA mehr zu entrichten ist.
In Graz und Graz-Umgebung ging das jeweils per Telefonat am gleichen Tag.

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon rayspeed » Mi 12 Jun, 2013 08:51

fzg ist bj 1972, finanzamt sagt mir heute:
nicht historisch einzelgenehmigt, wir brauchen ein sv-gutachten über den wert, damit wir davon 12,5% nova berechnen können :twisted:
das ist aber ein amts-irrtum, oder?
ich dreh bald am rad....
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon roger » Mi 12 Jun, 2013 08:52

:dumm:
Und ich dachte hier wäre es schlimm :shock:
Daumendrück!
Hurra!
Ach nee, doch nich...
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon rayspeed » Mi 12 Jun, 2013 09:03

so, gerade mit karl eder telefoniert:
NOVA ist tatsächlich fällig, das ist im gegenständlichen fall ein guter tausender, zusätzlich halt noch 150 euro für sein wertgutachten :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon motorang » Mi 12 Jun, 2013 10:03

Hi,
schaut wirklich so aus. Es ist wohl keine Typisierung als historisches KfZ notwendig, aber die Einstufung des Kfz als Oldtimer im finanztechnischen Sinn (die haben da ihr eigenes Süppchen gebraut, beispielsweise ist der Finanzoldtimer mindestens 30 jahre alt und der Zulassungsoldtimer mindestens 25 Jahre ...):

2.3.8. Oldtimer
121
Oldtimer im Sinne der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen
Gemeinschaften zu Kapitel 97 (Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert) sind
Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Position 8703 der KN fallen. Demgemäß unterliegen sie
nicht der NoVA.
122
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstücke von
geschichtlichem Wert (Oldtimer) wird in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
der EG zu Position 9705 ausgeführt (vgl. ABl. Nr. C 127 vom 30.04.1996 S. 3):
„1. Hierher gehören auch Kraftfahrzeuge als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert,
wenn sie den Kriterien des EuGH-Urteils in der Rechtssache Nr. C 200/84 entsprechen und
somit:
- einen gewissen Seltenheitswert haben,
- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß genutzt werden,
- Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen
Gebrauchsgegenständen sind,
- einen hohen Wert haben und
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften
oder einen Abschnitt dieser Entwicklung dokumentieren.
Im Hinblick darauf, dass es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ
kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der der ständig fortschreitenden technischen
Entwicklung unterliegt, können - soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen -
die vorstehenden Voraussetzungen des genannten Urteils als gegeben unterstellt werden
für:
- Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand - ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells,
des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. -‚ die 30 Jahre oder älter sind und
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen;
- alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht
fahrbereitem Zustand.
NoVAR GZ BMF-010220/0304-IV/9/2008
© Bundesministerium für Finanzen 20 - 8
2. Hierher gehören als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert auch:
a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Baujahr nachweislich bei einem geschichtlichen
Ereignis benutzt wurden;
b) Rennkraftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut
und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen oder internationalen
Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen erbracht werden, zB durch Lexika oder
Fachbücher oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger.
3. Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder.
4. Nicht hierher gehören Nachahmungen, sofern sie die vorgenannten Voraussetzungen nicht
erfüllen.“


Quelle: https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlo ... esPdf&gid=

Ergo kommst Du um die Nova nur rum wenn Du ein Gutachten hast dass das Fahrzeug ein Oldtimer ist.

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Shikamaru » Mi 12 Jun, 2013 10:11

Lustig, ich mußte trotz Oldtimer NOVA pecken - wenn auch nicht wirklich viel, was bei 500 Euro Kaufpreis nicht verwundert. Zulassungs-/Einzelgenehmigungstechnisch ist Oldtimer mittlerweile auch schon 30, 25 Jahre gibt nimmer.
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Mi 12 Jun, 2013 10:22

Hallo
Ich kenne mich nicht wirklich mit Österreichischem Recht aus.
Aber nach EU Recht ist eine veränderung an einem KFZ die eindeutig der minimierung der Umweltbelastung und/oder einem eindeutigen Sicherheitsgewinn dient bei einem Oldtimer grundsätzlich zulassungsfähig.
Dami stellt sich die Frage ob der Einwand kein Oldtimer wegen Stahlflex überhaupt rechtens ist.
Dazu auch ADAC (aber eben Deutschland) Punkte 1 und 2

http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... fault.aspx

Eine 30 jahre alte Bremsleitung ist ja wihl kaum mehr als Sicher zu betrachten. Auch wenn sie noch so original ist :smt009
Uwe
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon rayspeed » Mi 12 Jun, 2013 10:57

ich werde wohl oder übel versuchen, das teil auf historisch umzutypisieren.
der wert des fzgs. liegt bei rund 8500 euro, die kosten für nova und das wertgutachten sind ja bald 1500 euro zusätzlich (!)
dazu bräuchte ich allerdings jemanden, der bremsleitungen aus gummi anfertigt...
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon GrafSpee » Mi 12 Jun, 2013 11:03

rayspeed hat geschrieben:ich werde wohl oder übel versuchen, das teil auf historisch umzutypisieren.
der wert des fzgs. liegt bei rund 8500 euro, die kosten für nova und das wertgutachten sind ja bald 1500 euro zusätzlich (!)
dazu bräuchte ich allerdings jemanden, der bremsleitungen aus gummi anfertigt...

Stahlflexe kann man auch mit schwarzem Plastik- oder Gummiüberzug kaufen (oder aus Schrumpfschlauch selber machen?), damit siehts orginal aus.
Alles andere wäre völliger Schwachfug...ok, bei Ämtern und Tüv kann ich mir des also gut vorstellen...

MfG Jens
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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon motorang » Mi 12 Jun, 2013 11:56

Shikamaru hat geschrieben:Lustig, ich mußte trotz Oldtimer NOVA pecken - wenn auch nicht wirklich viel, was bei 500 Euro Kaufpreis nicht verwundert. Zulassungs-/Einzelgenehmigungstechnisch ist Oldtimer mittlerweile auch schon 30, 25 Jahre gibt nimmer.


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Deine MZ war Baujahr 1982 glaub ich, und typisiert vor 2012 also nicht 30 Jahre alt - right?

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Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Mi 12 Jun, 2013 15:46

Wollt ihr nicht einfach doch mal an anderer Stelle Nachfragen ob die Ablehnung der ursprünglichen Typisierungsanfrage wegen der Stahlflexleitungen eventuel unbegründet war?
Wäre zumindest billiger als neue Bremsleitungen.
Auch Österreich dürfte sich ja nicht einfach so über geltendes EU recht hinwegsetzten dürfen.
Kann aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn Unterlagen über die Stahlflexens mit den entsprechenden Gutachten vorliegen.
Sonst geht leider nix. :cry:
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