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BeitragVerfasst: Do 06 Nov, 2008 14:35
von motorang
Hi,
in Österreich gab und gibt es meines Wissens KEINE Nachrüstungspflicht für Sicherheitsgurten bei Oldtimern ...

So wie Du es schilderst wäre der Fall bei den Spiegeln klar 1:0 Phil gegen Polizei ...

Gryße!
Andreas, der motorang

BeitragVerfasst: Do 06 Nov, 2008 18:16
von Robert
motorang hat geschrieben:
... klar 1:0 Phil gegen Polizei ...

Gryße!
Andreas, der motorang


Seh ich eigentlich auch so, aber wie gesagt, bin kein Rechtsanwalt...

BeitragVerfasst: So 13 Jun, 2010 22:28
von mex
hab da eine ganz gute zusammenfassung zum thema motorradrecht im allgemein gefunden:

http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht

mex

BeitragVerfasst: Mo 14 Jun, 2010 05:14
von motorang
Sers
dann musst Du dort wo Du den Link herhast auch den ganzen LInk kopieren ... so klappt er nicht (weil gekürzt).

Gryße!
Andreas, der motorang

BeitragVerfasst: Mo 14 Jun, 2010 07:06
von mex
motorang hat geschrieben:Sers
dann musst Du dort wo Du den Link herhast auch den ganzen LInk kopieren


jetzt funkts

http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht

Rückspiegel

BeitragVerfasst: Mo 14 Jun, 2010 07:36
von Maybach
Servus,

da steht was von zwei Rückspiegeln udn einer "allfälligen Nachrüstverpflichtung". Weiß jemand, ob da ein Stichdatum wegen des Alters der Maschine gegeben ist oder muss man an alle Motorräder zwei Rückspiegel hinbasteln?

Gruß

Maybach

BeitragVerfasst: Mo 14 Jun, 2010 10:27
von motorang
Das ist nur die Kurzfassung und für aktuelle Mopetten ... wir haben das grad neulich durchgehabt: Wenn ein Mopped schon mit EINEM Spiegel genehmigt und zugelassen war dann passt das auch so.

Bei einer allfälligen Änderung (Beiwagen dran oder sonstwas änderungsrelevantes) kann aber eine Nachrüstung vorgeschrieben werden.

Soweit mein Wissensstand.

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Do 21 Jun, 2012 10:44
von gnomy
für mich stellt sich frage, ob ich nun gezwungen bin, für ein motorrad bj. 50
ohne vorhandenen bremslicht für die typisierung dieses nachzurüsten oder nicht.

auch wenn die originalität darunter leidet :idea:

gruss f.

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Do 21 Jun, 2012 18:13
von Nanno
Normalerweise nicht, wenn du Papiere hast, die belegen, dass das der Normalzustand war. (Man wird es dir aber nahelegen!)

Re:

BeitragVerfasst: Do 21 Jun, 2012 19:19
von maxxxmax
Christoph hat geschrieben:ÖAMTC ist für sowas immer gut, oder ARBÖ wenn man den lieber mag. ....


Das kann ich voll und ganz bestätigen! Mir wurde bereits mehrmals vom ÖAMTC sehr kompetent und effektiv geholfen (zuletzt nach meinem Unfall bei der Fronleichnamsausfahrt in Slowenien), und das nur mit Schutzbrief und ohne Rechtschutzversicherung.

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Mi 27 Jun, 2012 09:16
von ssr-wolf
Seas & sawa

Also bei der Überprüfung der Bultaco Lobito, Bj. 74, durch den ARBOE genügte ein Rückspiegel (wie am Foto im Typenschein zu sehen), Bremslicht war damals nicht und muss daher auch nicht.

Habe also gültigen Prüfbericht – aber Anmeldung war doch nicht möglich. Da gibts ein (relativ) neues EU-Gesetz, das besagt, dass Fahrzeuge, die länger als 10 Jahre stillgelegt waren der Landesregierung vorzuführen sind.
Na super.
Nicht dass ich mich vor den LR-Prüfern fürchten täte, aber Termin ausmachen, freinehmen von Arbeit, Hänger besorgen ... zipft mich einfach an !
Zum ARBOE bin ich einfach (aufm Hinterradl ;–)) ) hingfahrn die 500 m ohne Taferl, zur LR ists halt quer durch die ganze große Stadt.

:smt013 tut der wolf

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Mo 09 Jul, 2012 18:58
von Zem
Servus,

Ich setz mich grad etwas mit der STVO auseinander und möchte mal wissen was sich hinter den begriffen Fahrbahn und Fahrzeugverkehr verbirgt. Eine Fahrbahn ist ja der für den Fahrzeugverkehr bestimmte teil der Straße.

Konkret geht es um eine Straße mit einem Parkstreifen daneben. Je nachdem was jetzt Fahrzeugverkehr ist, ist da mehr oder weniger von Fahrbahn, und ich möchte jetzt wissen ob ein Parkstreifen zur Fahrbahn gehört, und wenn ja: Warum gehört er dazu? (Paragraph + Gesetz)

liebe grüße
Hans

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Mo 09 Jul, 2012 20:53
von Dreckbratze
auch ruhender verkehr (sprich geparktes kfz) ist verkehr, will heissen das kfz nimmt am verkehr teil. deswegen muss ein auf öffentlicher parkfläche abgestelltes fahrzeug auch zugelassen sein. § weiss ich jetzt aber nicht.

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Mo 09 Jul, 2012 20:56
von Dreckbratze
ach, übersehen, es geht um österreich, wird aber ähnlich sein, oder?

Re: Verkehrsrechtsfragen / Typisierungsfragen Österreich

BeitragVerfasst: Di 10 Jul, 2012 07:11
von tomcat
Zem hat geschrieben:Servus,

Ich setz mich grad etwas mit der STVO auseinander und möchte mal wissen was sich hinter den begriffen Fahrbahn und Fahrzeugverkehr verbirgt. Eine Fahrbahn ist ja der für den Fahrzeugverkehr bestimmte teil der Straße.

Konkret geht es um eine Straße mit einem Parkstreifen daneben. Je nachdem was jetzt Fahrzeugverkehr ist, ist da mehr oder weniger von Fahrbahn, und ich möchte jetzt wissen ob ein Parkstreifen zur Fahrbahn gehört, und wenn ja: Warum gehört er dazu? (Paragraph + Gesetz)

liebe grüße
Hans


Hast du den Term "Parkstreifen" auch as der STVO? Laß dich nicht von den Zonenmarkierungen verwirren.
Straße = der Zwischenraum zwischen den Häusern. Da gibt es die Fahrbahn und den (baulich durch Randstein) getrennten Gehweg. Die Fahrbahn reicht bis an den Randstein und darf bis dort hin zum Fahren benutzt werden. Wenn eine Straße breit genug ist, darf man Fahrzeuge am Rand der Fahrbahn abstellen. Es müssen halt mindestens 2 (bei Einbahnen 1) Fahrstreifen á 2,5m für den fließenden Verkehr frei bleiben. Sonst darf man sinngemäß nur mehr auf einer Seite parken oder halt gar nicht. Diese Grundidee spiegelt die Evolution der STVO von einer relativ autofreien Gesellschaft her kommend aus der Nachkriegszeit wieder, wo allgemeine Grundsätze genügten, bevor der Schilderwald und die Markierungsvielfalt eingeführt wurden.
Hat halt im 21. Jh wenig Praxisbezug.

Gruß,
Tom