motorang hat geschrieben:Ich warte auf Helmuts Beitrag zur roten Nummer ... 3 ... 2 ... 1 ... ?
Herbert H hat geschrieben:Es war eine Antwort wegen dem Fahrtenbuch. Es ist vor Fahrtantritt auszufüllen.
3) Nachweis über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch.
2.3.2. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden
Vereine ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV.
Die Listen der registrierten Fahrtenbücher sind auf Verlangen der Behörde von den Vereinen
vorzulegen.
2.3.3. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor
deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragungen müssen das Datum, den Zweck der Fahrt
und den Startort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und den Straßenaufsichtsorganen auf Verlangen
vorzuweisen. Das Fahrtenbuch ist 5 Jahre aufzubewahren. Bei der wiederkehrenden Begutachtung
nach § 57 a KFG 1967 darf das Vorhandensein des Fahrtenbuches überprüft werden.
Zurück zu Alteisentreiberisches
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste