Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » So 10 Mär, 2013 00:58

Hilfestellung für abgeschreckte Gebrauchtfahrzeug Selbstimporteure: Amtsblatt C 68 24.3.2007 unter Punkt 3.3.2 c) ff:

"Wenn das Fahrzeug bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen war, so
haben die dort zuständigen Stellen befunden, dass es den dort geltenden technischen Vorschriften entspricht. Die Genehmigung eines Fahrzeugs, das bereits in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt wurde, ob es dort zugelassen war oder nicht, kann im Bestimmungsmitgliedstaat deshalb nur versagt werden, wenn es eindeutig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit darstellt. Nach der Rechtsprechung des Europä-ischen Gerichtshofes müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihres den Gesundheitsschutz betreffenden Ermessens den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Die von ihnen getroffenen Maßnahmen müssen auf das beschränkt sein, was zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung oder zur Erfüllung der zwingenden Erfordernisse, beispielsweise der Verkehrssicherheit, tatsächlich erforderlich ist, und sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen...

...Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, dass ein Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit oder für die Umwelt darstellt, nur weil es nach den Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates genehmigt worden ist und möglicherweise (nicht immer) technische Merkmale aufweist, die von den Bestimmungen der entsprechenden Genehmigungsvorschriften des Bestimmungsmitgliedstaates abweichen...

...Bei einem bereits in einem anderen Mitgliedstaat genehmigten und zugelassenen Kraftfahrzeug ist zunächst die Übereinstimmung der technischen Merkmale mit den technischen Vorschriften des Bestimmungsmitgliedstaats zu prüfen. Dabei sind aber nicht die aktuell geltenden Vorschriften heranzuziehen, sondern die Vorschriften, die im Bestimmungsmitgliedstaat zum Zeitpunkt der Genehmigung im Ursprungsmitgliedstaat gültig waren..."
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon altf4 » So 10 Mär, 2013 01:18

sehr interessant, danke dafuer.
unglaublich, wie unproblematisch die anmelderey fuer mein womo-bussle in gb vonstatten ging. tuev. versicherung. anmelden/neue papiere wo fast nix drinsteht. fertig.

g max ~:)
"It's a magical world, Hobbes, ol' buddy! Let's go exploring!"
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Nanno » So 10 Mär, 2013 10:51

Das Problem ist, dass sie ein bissl bockig werden in Ö, wenn man mit dem EU-Erlass rumfuchtelt, weil sie sich dann übergangen fühlen. Aber ich kanns nur von meinem SR-Gespann bestätigen, war eigentlich recht unkompliziert.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » So 10 Mär, 2013 11:22

Klar macht auch der Ton dabei die Musik. Dem dezenten Hinweis darauf kann sich der Graukittel über lang aber nicht verwehren, er muß ihn letztendlich fressen.

Hier noch das dazugehörende Urteil des EuGH.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Nanno » So 10 Mär, 2013 11:54

Den Erlass und das Urteil sollte man eigentlich als PDF sicherstellen... :roll:

Grysze
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » So 10 Mär, 2013 11:56

Die sind beide dauerhaft auf EU Servern gelagert.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon lallemang » So 10 Mär, 2013 12:07

:roll: vielleicht grad desswegen? :-D
Wherever You Go There You Are :gruebel:
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Mi 18 Sep, 2013 10:56

Nachdem mein Gespann jetzt wieder ein hübsches Kennzeichen hat geh ich das nun auch endlich an. Kurzer Anruf bei der MA46 (Landesfahrzeugprüfstelle Wien) ergab als Auskunft "hat St. Eiermark gemacht und muß dort bearbeitet werden". Montag war ich dorten in der Petrifelderstraße, der Ing. meinte etwas betreten "Wiener Kennzeichen, da sind wir ja nicht zuständig".

:dance00:

Nun gut, jemand wird ja wohl zuständig sein, ich fahre einfach mal bei der MA46 vor!

Folgende Punkte sind in meinem Bescheid von 2006 als Ausnahmen angeführt:

§ 1d Abs.1 KDV - Auspuffgase entsprechen nicht: Ja klar, den 2006 gültigen Normen hätten sie niemals entsprochen.
1979 gültig: Prüfablauf BGBl. Nr. 356/1972, Werte BGBl. Nr. 450/1975 - wenn sie die Werte nicht schafft freß ich einen Besen

§ 3 (2) KDV - asbestfreie Bremsbeläge: 1979 einfach nur uninteressant und noch nicht erwähnt!

§ 8 Abs.1 KDV - Betriebsgeräusch entspricht nicht: 2006 84db Fahrgeräusch vom deutschen Brief übertragen, Standgeräuschmessung 100db bei 2600 1/min - gemessen in geringer Entfernung neben dem Motor
1979 gültig: BGBl. Nr. 356/1972 84db(A) Fahrgeräusch nach Anlage 1 c und BGBl. Nr. 279/1978 +5db(A) gegenüber Genehmigung oder Type (hier wohl die nie gemessenen 0 aus dem deutschen Brief) bei 45° nach Anlage 1 d

§ 17b KDV - elektromagnetische Verträglichkeit: 1979 - was ist das???

§ 14 Abs. 1 KFG - Fernlichtkontrolle fehlt: Der Paragraph behandelt Kraftwagen (was ein Kraftrad mit Beiwagen bekanntlich nicht ist) und meint 2013 dazu nur "Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Scheinwerfer für Fernlicht eingeschaltet sind." - Bei einem Schalter mit der Stellung "unten Abblendlicht" und "oben Aufblendlicht" wäre das unschwer erkennbar, ist aber ohnehin irrelevant!
1979 wie auch 2013 wäre § 15 bzw. § 15 (4) relevant, dort steht nichts bezüglich Fernlichtkontrolle.

§ 18 Abs. 1 KFG - Bremslicht nur bei Hinterradbremse: 2013 wird dort nur verlangt, daß das Bremslicht bei Betätigung der Betriebsbremse zu leuchten hat.
1979 gültig: BGBl. Nr. 285/1971 meint in § 18 Abs. 2, Motorräder mit Beiwagen brauchen nur ein Bremslicht, das mit der Hinterradbremse leuchtet. Dieser Paragraph wurde bis 1979 nicht geändert oder außer Kraft gesetzt.

Ich denke die Punkte lassen sich alle aushebeln. :twisted: Wenn ich auch noch Glück habe bekomme ich den Beiwagen vielleicht wahlweise. Ich berichte auf jeden Fall weiter.
Zuletzt geändert von Shikamaru am Mi 18 Sep, 2013 13:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Nanno » Mi 18 Sep, 2013 11:15

Wahlweise (wie in D) gibts bei uns nicht... aber du darfst ein Kraftrad mit Beiwagen (L3e/L5???) auch ohne den Beiwagen bewegen, sofern es den Erfordernissen der Betriebs- und Verkehrssicherheit entspricht.

LG
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon urban » Mi 18 Sep, 2013 11:37

Shikamaru hat geschrieben:
§ 8 Abs
Standgeräuschmessung 1000db bei 2600 1/min - gemessen in geringer Entfernung neben dem Motor
.


Das ist ja mal ein Lautes Geräusch. Da beneidet Dich aber jeder Schalldruckfreak :-D
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Mi 18 Sep, 2013 12:03

Nanno hat geschrieben:Wahlweise (wie in D) gibts bei uns nicht... aber du darfst ein Kraftrad mit Beiwagen (L3e/L5???) auch ohne den Beiwagen bewegen, sofern es den Erfordernissen der Betriebs- und Verkehrssicherheit entspricht.


L4e und ist das nur geduldet?

@urban: Fehlerteufel - berichtigt.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Dreckbratze » Mi 18 Sep, 2013 15:54

das mit der elektromagnetischen dingsda betrifft wohl entstörte kerzen(stecker) vermute ich mal.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon unleash » Mi 18 Sep, 2013 16:14

Nein, eher Nachweis über elektromagnetische Verträglichkeit, EMV-Gutachten. Das geht weit darüber hinaus.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Dreckbratze » Mi 18 Sep, 2013 16:15

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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Mi 18 Sep, 2013 17:34

Die elektromagnetische Verträglichkeit hat 1979 noch keinen interessiert! Ich möchte ja die Auflage und Einschränkung "historisches Fahrzeug" aufgrund des Erkenntnisses des EUGH streichen lassen. Die laut EU Spruch richtige Rechtsmeinung hätte auch 2006 sein müssen, die MZ als EU Fahrzeug zu behandeln und in Österreich nach den Spielregeln von 1979 (Baujahr) einzelzugenehmigen. Wenn da was zu machen ist überhaupt nur nach der Richtlinie 72/245/EWG wobei diese zum Baujahr in Österreich wieder ja nicht gültig war und in KFG bzw. KDV in der Richtung genau nichts erwähnt wird.
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