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Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D
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Mo 10 Nov, 2008 13:13

Robert hat geschrieben:
fleisspelz hat geschrieben:
Robert hat geschrieben:... 60 Tage, wer soll damit auskommen?


ist das überhaupt kontrollierbar?


Steht ja drinnen: Fahrtenbucheintrag vor Antritt der Fahrt, auf Verlangen vorzuweisen...

...und das Fahrtenbuch direkt auf den Tank picken? :-D

Mo 10 Nov, 2008 13:28

Da hat noch nie jemand danach gefragt....... :wink:

Das wegen der HistoListe lässt sich ratzfatz durch ein kleines Telefonat abklären, bei deiner Typisierungsstelle. das was ich da jetzt so mitgelesen habe, scheint's mir, dass der HistorischeFahrzeugWeg der ziemlich einzige bleiben tut.....

Mir haben's damals mit meiner erstrussischen Erwerbung mangels Papierln und Erstzulassungsdatum eine lange Nase gezeigt.....no way... :evil:

Aber die Länder sind ja anscheinend eher sehr unterschiedlich.... :shock:

Michael - 's wird scho irgendwie passad!

Mo 10 Nov, 2008 13:38

Vorallem Michael:

Du hast ein Gutachten vom Krakowitzer, und das is schon was wert...

Grysze
Greg

Mo 10 Nov, 2008 13:53

Jo stimmt...des sehe ich auch so. Des sollt auch in SBG was wert sein!!!!

Mo 10 Nov, 2008 23:05

Ich mach mir eh noch keinen Kopf deswegen. 8)

Erst mal herrichten das Teil und dann wirds schon werden.


Grüsse Michael

Fr 14 Nov, 2008 12:55

Sagt mal, war die historische Typisierung überhaupt nötig?

Aus der Info des BMVIT "Neue Zulassung 2007" unter e) :

"...Im Zuge der Einzelgenehmigung wird die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit den Vorschriften geprüft, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges im anderen Mitgliedsstaat in Österreich in Geltung
waren..."

Daß das dann nur historisch zugelassen werden kann steht nirgends drinnen. Kann das "historisch" eventuell doch verschwinden?

Sorry, der Link:

http://versa.bmvit.gv.at/uploads/media/ ... 830_08.pdf

Di 03 Feb, 2009 13:34

hallo,

gerade auf der seite eines amtlichen oberösterreichischen rollerhändlers und obertypisierers gelesen:
..........................................
NEU: Gebrauchte Fahrzeuge, welche nachweislich aus dem EU-Raum kommen, können ohne Probleme bei uns angemeldet werden. Wichtig ist aber, dass bei all diesen Fahrzeugen die Papiere des Ursprungslandes im Original dabei sind, um den Nachweis des EU-Ursprungs zu erbringen. Die Fahrzeuge müssen aber original sein, irgendwelche TÜV Eintragungen werden nicht oder nur selten anerkannt. Die bisherige Vorgangsweise, das man für diese Kat-losen Fahrzeuge einen Abgasnachweis bringen muss, ist mit einem Höchstgerichtsurteil gefallen. Da diese Regelung noch sehr neu ist, kann es auch zu Missverständnissen bei der Landesregierung kommen. Diese Regelung heißt übrings EU-Ausnahme und wird von den Kosten her wie ein Oldtimer behandelt.
..........................................

weiss da wer was näheres?
kann ich jetzt meine matchless mit englischem registration document einfach so anmelden? :roll:
wohl eher nicht, oder?

Di 03 Feb, 2009 13:57

:shock:

Zeit waere es.

Di 03 Feb, 2009 14:57

ich habe mich noch ein bisschen umgelesen, dürfte für oldtimer aber irrelevant sein (wie gehabt weiterhin einzelgenehmigung mit allen schikanen, d.h. hier in wien mindestens zeugnis von der oma plus bestätigung der nichtigkeit des durchschriftsexemplars etc.). für moderneres a la mz vielleicht nicht uninteressant?

Di 03 Feb, 2009 15:03

:? Wo ist denn der Unterschied Oldtimer und 'ne olle MZ?

Gry§e Peter

Di 03 Feb, 2009 15:04

Heißt das, ich könnte meine Emme eventüll normal zulassen?

:shock:

Di 03 Feb, 2009 15:31

lallemang hat geschrieben::? Wo ist denn der Unterschied Oldtimer und 'ne olle MZ?

Gry§e Peter

Ich kann es Dir für Österreich nicht beantworten. In Deutschland wir die grenze beim H-Kennzeichen gezogen. Oschenoooool oder zeitgemässer historischer Umbau.

Komischerweise wird beim 70er Jahre Chopper mehr diskutiert als bei der Horex Hochglanz-Fraktion....

Di 03 Feb, 2009 15:51

lallemang hat geschrieben::? Wo ist denn der Unterschied Oldtimer und 'ne olle MZ?


Olle MZ nach 1980, sprich ETZ gibts praktisch ned in Oe, koennte man aber so nach Oe bringen.

Auch IZHen gingen dann zB... und allerlei anderes. Vorraussetzung wird halt wie immer mind. Zustand 3 sein...

Grysze
Greg

Di 03 Feb, 2009 15:57

Riege hat geschrieben:Heißt das, ich könnte meine Emme eventüll normal zulassen?
:shock:


Ich verstehe das so Riege. Mit dem Ausdruck vom Urteil und der Einzeltypisierung zur Prüfstelle dackeln und den "historisch" streichen lassen, diese dann als Normalfahrzeug bewegen können dürfen. Offenbar hat wirklich mal jemand ob der schimmeligen Ämter geklagt und Recht bekommen.

[edit] Da ja das Bundesministerium für solche alten Fahrzeuge auch die zum Baujahr gültigen Bestimmungen als Hürde vorschreibt wohl ein Leichtes.

Mi 04 Feb, 2009 11:40

Gibt's irgendwo einen brauchbaren Links zu dem Gerichtsurteil?
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