Achtung - AU! Und Geräuschmessung mit Ermessensspielraum

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Achtung - AU! Und Geräuschmessung mit Ermessensspielraum

Beitragvon Thoeny » Do 23 Feb, 2006 09:35

Zur allgemeinen Wissenserweiterung. Hat ein Freund entsetzt herumgeschickt.

"Völker dieser Erde - schaut auf dieses Land!!!!!

Ich habe grade 2 Tage AU (Abgasuntersuchung)-Schulung hinter mir.
Ich darf jetzt 3 von 4 Bereichen prüfen - Benziner, Diesel-PKW, Diesel-LKW.
Nur nich KRAFTRAD! Warum? Weil das ganze Gesetz SO neu ist, daß selbst die Ausbildungsstätten (Handwerkskammern) noch keine Zertifizierung für die Ausbildung haben! Dabei tritt das Gesetz ab 01.April in Kraft!!!!!! Ich bin aber der erste auf der Warteliste für die Ausbildung....

Jetzt, aus allererster Hand, die Infos für euch;

Ab dem 01.April 2006 werden ALLE Krafträder, welche NACH dem 01.01.1989 zum ersten mal zugelassen wurden,
im Rahmen der TüV-Hauptuntersuchung weitergehend untersucht auf:

- Abgasverhalten

und

- Geräuschverhalten!


Das heißt:

solltet ihr mit einem Moped zum TüV vorfahren, um euch die turnusmäßige 2-Jahres-Plakette zu erbetteln, wird im Rahmen dieser Hauptuntersuchung der Schadstoffausstoss eures Gefährts überprüft UND
die Geräuschentwicklung vom TüV-Prüfer (und jetzt kommts....)
subjektiv Begutachtet!!!
DAS wiederum heißt: ist der Prüfer schlecht drauf, hat was gegen Mopeds, oder er hat Migräne, entscheidet er: "Dat is tou laut!!!" Im Ermessen des Prüfers liegt es dann, ob er "gnädiger Weise" eine Nahfeld-Geräuschmessung vornimmt!!!

Bei der Abgasuntersuchung wird unterschieden zwischen:

Fahrzeuge OHNE und Fahrzeuge MIT G-Kat


Die Grenzwerte der CO-Konzentration (und nur DIESE wird gemessen...) liegen hier bei:
<4,5%Vol. für Mopeds OHNE (ist kaum hinzukriegen, wenn das Geraffel nicht wie'n Sack Nüsse laufen soll),
und
<0,3%Vol. für Mopeds MIT G-Kat! (Das funktioniert schon eher, weil meist über Einspritzung und nicht über Vergaser gespeist....)


Mein Tip:

fahrt alle noch VOR dem 01. April beim TüV vor, und erneuert die Plaketten, sofern eure Peds NACH dem 01. Januar 1989 das erste Mal auf deutschen Strassen unterwegs waren!

Für alle Guzzi-, MZ-, SR-, Bol D'Or- und sonstige Altteiletreiber gilt:

Die Gnade der frühen Geburt! HOSIANNA!!!!!!



Mit nebligen Dezibelgrüßen ausm Moor......"

Da sind die Österreicher feyn raus, trifft nur die bundesdeutschen Alteisentreiber. Gut, wenn man nur alte Möhren fährt, hihi! :-D
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Beitragvon Riege » Do 23 Feb, 2006 09:43

:shock: Ja leck mich doch am...

(bildlich gesprochen).

Meine FZX würde da schon munter durchrasseln... :bash:

Gryße!
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Beitragvon Nanno » Do 23 Feb, 2006 10:08

Hui... die solln da mal ned auf bloede Ideen kommen (obwohl eigentlich das im Rahmen der Paragraph 57a-Ueberpruefung vulgo "Pickerl" auch vorgeschrieben waere)

Grysze
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