Das war jetzt genau der Punkt, über den ich spreche Dirk.
Laut Fahrzeugdokumenten und auch laut Definition in der StVZO ist auch ein Gespann ein Einspurfahrzeug. Den Sicherheitsgewinn durch einen Beiwagen wischt Dir spätestens der "Sachverständige" mit einer eleganten Bewegung des Handrückens vom Richterpult, denn der ist ja nicht sachverständig, weil er von der Sache was versteht, sondern weil er ein Zertifikat ausgestellt bekommen hat.