Aschaffenburg, Unterhainstrasse:


hiha hat geschrieben:Wieso, ist doch logisch. Die ZONE 30 ist zu Eende, und geht nahtlos in eine 30er Geschwindigkeitsbegrenzung über. Bei uns macht man das erheblich dümmer: Da darf man nach dem Ende der 30er Zone für die Strecke von etwa 25m 100km/h fahren, um dann auf eine 30er Geschwindigkeitsbegrenzung zu treffen...
Gruß
Hans
kohai hat geschrieben:stimmt: in der zone darf man maximal 30 fahren, und auf der strecke ist die geschwindigkeit auf 30 begrenzt. sobald man von der strecke abbiegt in die 30-zone, gilt wieder maximal 30!
![]()
gruß, kohai
ETZChris hat geschrieben:kohai hat geschrieben:stimmt: in der zone darf man maximal 30 fahren, und auf der strecke ist die geschwindigkeit auf 30 begrenzt. sobald man von der strecke abbiegt in die 30-zone, gilt wieder maximal 30!
![]()
gruß, kohai
wichtigster unterschied der beiden schilder ist wohl eher die vorfahrtsregelung! in der zone automatisch rechts vor links, in der begrenzung halt nach schilderstand...

fleisspelz hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:kohai hat geschrieben:stimmt: in der zone darf man maximal 30 fahren, und auf der strecke ist die geschwindigkeit auf 30 begrenzt. sobald man von der strecke abbiegt in die 30-zone, gilt wieder maximal 30!
![]()
gruß, kohai
wichtigster unterschied der beiden schilder ist wohl eher die vorfahrtsregelung! in der zone automatisch rechts vor links, in der begrenzung halt nach schilderstand...
Nöö.
Überall, wo kein Schild steht immer rechts vor links, und wenn ein Schild in einer Tempo 30 Zone steht, was selten ist, dann gilt es auch dort. Die Straße auf dem Foto geht hinter dem Schild etwa einen Kilometer, hat auf dieser Länge eine Rechts-vor-Links-Einmündung und endet dann in einer Tempo 30 Zone.
KNEPTA hat geschrieben:Ist die Rechts vor Links-Einmündung eine 50er Straße ?
kohai hat geschrieben:KNEPTA hat geschrieben:Ist die Rechts vor Links-Einmündung eine 50er Straße ?
falls ja: dann wird es kompliziert: man muss die neue geschwindigkeit ausrechnen: fährt man von der 50er in die 30er str., dann darf man 50+30=80 fahren. umgekehrt gilt aber: von der 30er in die 50er ist dann nur 50-30=10 erlaubt! auf der kreuzung gilt in jedem fall die durchschnittsgeschwindigkeit: (50+30)/2=40.
gruß, kohai
Boah, i geh jetzt ham
Zurück zu Alteisentreiberisches
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot], vitaminski