Vignette

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Vignette

Beitragvon motorang » Mi 10 Jan, 2007 12:20

Ich zitiere mal aus der Seite von Heinz Kraschl:
http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm

Mautvignette

BStMG § 12
Die zeitabhängige Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten.
Der Preis für einspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt für die:
Jahresvignette 29,00 € und berechtigt zur Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des Folgejahres (insgesamt 14 Monate),
Zweimonatsvignette 10,90 € und gilt ab dem Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten,
Wochenvignette: 4,30 € und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein.
Die Vignettenquittung (perforierte Allonge) ist als Nachweis aufzubewahren.
Die Mautvignette ist fahrzeugbezogen und deshalb auch für jedes mit Wechselkennzeichen benützte Fahrzeug erforderlich.
Bei nicht entsprechend gelochter oder aufgeklebter Vignette (Gabelholm, Scheinwerfergehäuse, Tank etc.) wird eine Ersatzmaut bzw. Geldstrafe eingehoben.

Die fahrleistungsabhängige Maut gilt neben der Vignettenpflicht weiter für Tunneldurchfahrten, Panoramastraßen etc.


Also: hinten neben dem Nummerntaferl gilt nicht, gell?

Was ich so gehört hab sind die Asfinag-Kontrollöre recht ungnädig, und das kann teuer werden.

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Beitragvon Blechroller » Mi 10 Jan, 2007 12:42

Die zitierte Formulierung ist unklar.

Bei nicht entsprechend gelochter oder aufgeklebter Vignette (Gabelholm, Scheinwerfergehäuse, Tank etc.) wird eine Ersatzmaut bzw. Geldstrafe eingehoben.


Ist ein Kleberli auf Gabelholm. Scheinwerfergehäuse, Tank jetzt "nicht entsprechend aufgeklebt" oder entspricht die dortige Beaufklebung gegen die Logik des zitierten Satzes den Anforderungen obrigkeitsgerechter Klebung?
Und warum geht neben dem Taferl am Nummernträger himself nicht?

Und was ist mit der seinerseits meinerseits gewählten Aufklebung auf der Bakterie?

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Beitragvon Christoph » Mi 10 Jan, 2007 12:46

Schön, daß die Sache mit dem Gabelholm im Gesetz steht, da kann ich mir dann ja was abschneiden. Auf der Vignettenrückseite selber heißt es nur, daß sie fest mit dem Fahrzeug verbunden und sichtbar sein muß. Wo hab ich meine Vignette auf der Alp - Gabelholm, erraten, schließlich war schon die 05er beim Möppikauf dorten.

Aufgehalten haben sie mich aber nie.

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Beitragvon motorang » Mi 10 Jan, 2007 13:35

Ich hab die Asfinag mal angemehlt. Bin gespannt was die antworten.

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Beitragvon Riege » Mi 10 Jan, 2007 15:19

Blechroller hat geschrieben:Und warum geht neben dem Taferl am Nummernträger himself nicht?


motorang hat geschrieben:Die zeitabhängige Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten.


Geht durchaus, wenn Dein Nummernschild vorn montiert ist. ;)

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ANTWORTEN

Beitragvon motorang » Di 16 Jan, 2007 12:40

Moin,

ich hatte netten Mailverkehr mit einer Dame von der ASFINAG. Weil man sowas nicht öffentlich zitieren tut, hier nur die Kernaussagen. wenns hart auf hart geht (also jemand mit einem Mautkotrollorgan ins Streiten käme) kann er den Schriftverkehr gerne im internen Bereich nachlesen - ich hatte im Namen der AIA angefragt, also durchaus weitergebbare Antworten bekommen.

Also:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Oldtimer-Motorradclub stellt sich öfter die Frage nach möglichen Anbringungsorten der Vignette.
Wir möchten weder überraschend ersatzmautpflichtig werden noch mit Ihren Kontrollorganen diskutieren müssen.

In der Mautordnung steht ja nur

"Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben."

A) Was bedeutet "schwer zu entfernen"?
Bei einem (speziell älteren) Motorrad ist eigentlich fast alles "leicht entfernbar".
Ist "schwer entfernbar" gleichzusetzen mit "werkzeuglos demontierbar" ?

B) Folgende Orte stehen zur Diskussion:
Gabelholm ?
Seitendeckel ?
Batterie (bei freiliegender solcher, an Oldtimermotorrädern) ?
Nummerntafelhalter hinten ?
Windschutzscheibe ?
Scheinwerfergehäuse ?
Tank ?
Extra angebrachter Metallträger (wegen zu erwartender Lackschäden beim Abkratzen der Vignette - ähnlich wie bei §57a-Plaketten) ?

Mit der Bitte um Stellungnahme verbleibe ich blabla


Sehr geehrter Herr (...)!

Ihr E-Mail haben wir erhalten und möchten Ihnen darauf wie folgt antworten:

Die angeführte Fragestellung kann - wie Sie richtig einräumen - aufgrund der äußerst unterschiedlichen Bauarten und Typen von Motorrädern nicht in der offensichtlich gewünschten Klarheit beantwortet werden. Es ist immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen.

Generell ist jedoch zu sagen, dass alle Motorradfahrer als Anbringungsort den Gabelhom oder auch den Metallträger verwenden, der aus unserer Sicht die Kriterien eines nicht leicht entfernbaren Teiles des Motorrades erfüllt.

Lackierte Teile des Motorrades, wie beispielsweise der Tank, würde ebenfalls den Regelungen in der Mautorndung entsprechen, wobei auch der Vignettenkleber mit dem Lack verträglich ist. Jedoch wird dieser Anbringungsort - aufgrund der Angst vor eventuellen Schäden - seitens der Motorradfahrer nicht gewählt.

Bitte beachten Sie, dass die Vignette gut sichtbar und unbeschädigt mittels dem originärem Vignettenkleber aufgklebt wurde, um bei einer Kontrolle überprüft werden zu können.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine "allzeit Gute Fahrt" und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

(...)
Kundendienst
ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 94
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 50108-12243
Fax: +43 (0) 50108-12282
Homepage: www.asfinag.at
kostenlose Hotline: 0800 - 400 11 400


Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme.

Erlauben Sie mir bitte nochmals zwei Fragen:

1) Ich habe meine aktuelle Vignette an der Windschutzscheibe meines Motorradgespannes aufgeklebt - das entspricht ja auch am ehesten der Vorgehensweise beim Auto. Das ist so in Ordnung, oder?

2) Die Mautordnung spricht von der sichtbaren Anordnung - ist die Anbringung vorne links zwingend (wie beim Auto) ??

Übrigens: Das Problem beim Aufkleben auf Lack besteht nicht in der Lackverträglichkeit des Klebers, sondern dass es fast unmöglich ist die Vignette ohne Beschädigung des Lacks wieder zu entfernen (und dass der Lack rundherum ausbleicht, aber unter der Vignatte nicht).

Mit freundlichen Grüßen blabla


Sehr geehrter Herr (...)!

Zu Punkt 1) gehen wir davon aus, dass die Anbringung sich mit den Regelungen in der Mautorndung verträgt.

Zu Punkt 2) ist es wie auch beim PKW egal, ob sie oben, unten, links oder rechts klebt, solange sie sichtbar und unbeschädigt klebt.

Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

(...)
Kundendienst
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Hallo nach Salzburg nochmals,

tut mir leid, ich hatte die zweite Frage anders gemeint:

Bei der genrerellen Anbringung am Motorrad (nicht auf der Windschutzscheibe) - muss die Vignette vorne am Motorrad und/oder auf der linken Fahrzeugseite sein, oder ist beispielsweise auch der Seitendeckel rechts zulässig ?


Mit freundlichen Grüßen blabla


Sehr geehrter Herr (...)!

Der genaue Anbringungsort auf der Windschutzscheibe ist in der Mautorndung nicht festgelegt, weshalb sie links, rechts, oben oder unten kleben darf.

Beim Motorrad ist jener Ort zu wählen, der vom Mautaufsichtsorgan ersichtlich ist.

Bitte ersparen Sie ihm jegliches "Suchen", also wäre der vordere Bereich des Motorrades unbedingt zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen

(...)
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