Vignette

Ich zitiere mal aus der Seite von Heinz Kraschl:
http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm
Also: hinten neben dem Nummerntaferl gilt nicht, gell?
Was ich so gehört hab sind die Asfinag-Kontrollöre recht ungnädig, und das kann teuer werden.
Gryße!
Andreas, der motorang
http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm
Mautvignette
BStMG § 12
Die zeitabhängige Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten.
Der Preis für einspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt für die:
Jahresvignette 29,00 € und berechtigt zur Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des Folgejahres (insgesamt 14 Monate),
Zweimonatsvignette 10,90 € und gilt ab dem Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten,
Wochenvignette: 4,30 € und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein.
Die Vignettenquittung (perforierte Allonge) ist als Nachweis aufzubewahren.
Die Mautvignette ist fahrzeugbezogen und deshalb auch für jedes mit Wechselkennzeichen benützte Fahrzeug erforderlich.
Bei nicht entsprechend gelochter oder aufgeklebter Vignette (Gabelholm, Scheinwerfergehäuse, Tank etc.) wird eine Ersatzmaut bzw. Geldstrafe eingehoben.
Die fahrleistungsabhängige Maut gilt neben der Vignettenpflicht weiter für Tunneldurchfahrten, Panoramastraßen etc.
Also: hinten neben dem Nummerntaferl gilt nicht, gell?
Was ich so gehört hab sind die Asfinag-Kontrollöre recht ungnädig, und das kann teuer werden.
Gryße!
Andreas, der motorang