
Am TT bin ich von einigen Leuten auf die Arbeitsscheinwerfer vom Lukas angesprochen worden. Ich hatte zugesagt, einen Link zu senden. Leider hat mein Siebhirn nicht behalten, wer den Link haben wollte. Daher jetzt die Bauanleitung in dieser Form:
Ich verwende seewassergeschützte Außenstrahler, vollgekapselt inclusive Silikon-Glasabdichtung und Kühlkörper.
Hier ist derzeit die preisgünstigste Bezugsquelle mit 19,50 Euro pro Stück. Diesen Strahler setze ich mit ein paar Tropfen Silikon in ein komplett leergeräumtes Gehäuse eines Bosch Fahrradscheinwerfers, wie man sie auf Flohmärkten, oder zuweilen auch bei eBay für Preise zwischen 5 € und 15 € findet.

Rechtliche Situation in Deutschland:
StVZO hat geschrieben: – § 52 (7)
„Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.“
Arbeitsscheinwerfer müssen nicht zwingend Bauartgeprüft sein. Man darf sie keinesfalls während der Fahrt betreiben. Gespanne sind juristisch Einspurfahrzeuge, also nicht geeignet um Arbeitsscheinwerfer mitzuführen. In der Regel werden die Lampen aber von TÜV und Rennleitung dennoch akzeptiert. "Ah ja, das sind Arbeitsscheinwerfer..."
Die Frage nach der Legalität kann nur mit einem klaren nein beantwortet werden, interessieren tut das aber irgendwie keinen. Auch während der Fahrt....

