Frankreich testet Lärmblitzer

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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Lederclaus » Fr 11 Mär, 2022 13:55

Äh, nö, Roll.
Das war mal. Seit ein paar Jahren stellt der geneigte Verkehrspolizist anhand seines geübten und speziell trainierten Ohres fest, ob dein Fahrzeug zu laut ist. Ob er dann an Ort und Stelle eine Prüfung mit einem geeigneten Gerät machen will (bei größer aufgezogenen Kontrollen), das Fahrzeug stilllegt,sicher stellt, beschlagnahmt,die Auspuffanlage sicher stellt, dich auffordert, zu einem geeigneten Prüfort zu fahren, eine kostenlose oder kostenpflichtige Verwarnung ausspricht, eine Anzeige schreibt usw, steht in seinem Ermessen.
Wenn man kooperiert, geht´s meist besser aus.

Das ist aber nicht mein Problem. Ich kann die Lärmbolde auch nicht gut leiden und ich verstehe Anwohner, die genervt sind. Ich möchte aber ganz normal mit meinem 30 Jahre alten, original leisen Motorrad fahren dürfen.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Roll » Fr 11 Mär, 2022 13:58

Beste Bohne hat geschrieben: Ist dann wieder illegal, wenn ich den Serienpuff leiser mache.

Aus Holz, mit Linsenkopfschrauben? :wink:

@ Claus: Ich fand ja nur die 6 km so rührend süß als Vorschrift.
Im Normfall bemühe ich mich auch stets, innerorts und ortsnah besonders unauffällig Laut zu geben.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Dreckbratze » Fr 11 Mär, 2022 14:01

Genau so, Claus!
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon motorang » Fr 11 Mär, 2022 14:48

Entschuldigung, aber man kann nur etwas strafen was gegen Vorschriften verstößt.
Es gibt keine Vorschrift zum maximalen Fahrgeräusch, sondern nur Standgasmessungen oder etwas im zweiten Gang soweit mir erinnerlich.
Das muss mein FAHRZEUG einhalten, dafür bin ich als halter verantwortlich.

Genau darauf zielen auch die Fahrverbote bisher ab (Tirol zB). Dem Messwert in den Papieren. Der messbar und nachweisbar ist.

Aber ich kann nicht beurteilen, wie laut mein Mopped während der Fahrt ist, daher auch nicht beeinflussen, daher nicht dafür gestraft werden.
Alles andere würde vor Gericht nicht halten.

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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon fleisspelz » Fr 11 Mär, 2022 14:52

In allen deutschen Papieren steht ein Fahrgeräusch, das nicht überschritten werden darf
Edith sagt: in Österreichischen auch
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Dreckbratze » Fr 11 Mär, 2022 15:20

Außerdem sei noch erwähnt, daß es sich bei Standgeräusch keineswegs um Standgas handelt, was oft vermutet wird.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon lallemang » Fr 11 Mär, 2022 21:37

Es geht da ja nicht um irgendwelche Fahrzeuggrenzwerte.
Es geht um den Lärm. Dazu werden Grenzwerte festgelegt und der Lärm gemessen.
Ja Schalldruck, Empfindung, yadayada.
Der Verursacher einer Überschreitung wird über sein Kennzeichen ermittelt und bekommt ein Mandat.
Ist doch nicht soo ausländisch.
Egal was als zul GGew in den Papieren steht steht, mu§ ich ein Gewichtslimit zB bei einer Brücke
tatsächlich einhalten. Auch wenn mein Fahrzeug keine integrierte Waage hat.

Zusätzlich betrifft das eher null AIA-Eisen, die dürfen eh nicht in Umweltzonen :weg:
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon motorang » Fr 11 Mär, 2022 23:05

fleisspelz hat geschrieben:In allen deutschen Papieren steht ein Fahrgeräusch, das nicht überschritten werden darf
Edith sagt: in Österreichischen auch


Ab Baujahr 1997 vielleicht
in 3 von meinen 4 Zulassungen (1958 - 1987) steht nix drin.

In meinen Typenscheinen findet man nach etwas Suchen Werte, die jenseits heutiger Vorschriften sind, weil halt von 1978 oder 82 ...
Nicht bei den Gespannen, für die gibt es kein Prüfverfahren und daher keinen Wert (Einzelgenehmigungen).

https://www.1000ps.at/motorradrecht-6-auspuffanlage

Man vergleiche die Beschreibung der Prüfstrecke und Anordnung der Messeinrichtung mit dem Franzosenfoto. Rechnen die da einen Faktor ein oder wie? Wie hoch ist das erlaubte Fahrgeräusch denn 4 m über meinem Motorrad, wenn ich da mit 80 durchfahr?

Fahrgeräuschmessung

Meßgeräte:
Akustische Messungen: Präzisionsschallpegelmesser.
Geschwindigkeitsmessungen: Motordrehzahl und Geschwindigkeit des Kraftrads auf der Meßstrecke, Genauigkeit von ± 3 %.
Meßbedingungen: Kraftrad (ohne Beiwagen) fahrbereiter Zustand, Motor normale Betriebstemperatur.
Prüfgelände: Zentral angeordnete Beschleunigungsstrecke von im wesentlichen ebenem Prüfgelände umgeben. Meßteststrrecke - 20 m - eben, Oberfläche trocken und so beschaffen, dass das Rollgeräusch niedrig bleibt. Am Prüfgelände müssen Bedingungen des freien Schallfeldes zwischen Schallquelle in der Mitte der Beschleunigungsstrecke und dem Mikrophon auf 1 dB genau eingehalten werden. Im Abstand von 50 m um den Mittelpunkt der Beschleunigungsstrecke keine großen schallreflektierenden Gegenstände wie Zäune, Felsen, Brücken oder Gebäude. In Umgebung des Mikrophons kein Hindernis, das das Schallfeld beeinflussen könnte, zwischen Mikrophon und Schallquelle darf sich niemand aufhalten. Der Meßbeobachter muss sich so aufstellen, dass eine Beeinflussung der Meßgeräteanzeige ausgeschlossen ist.
Sonstiges: Messungen dürfen nicht bei schlechten atmosphärischen Bedingungen oder Windböen vorgenommen werden. Bei den Messungen muß der A-bewertete Geräuschpegel anderer Schallquellen als des zu prüfenden Fahrzeugs mindestens 10 dB(A) unter dem vom Fahrzeug erzeugten Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein. Beträgt der Abstand zwischen dem Fremdgeräusch und dem gemessenen Geräusch 10 bis 16 dB(A), ist bei Berechnung der Testergebnisse ein entsprechender Korrekturwert zu berücksichtigen.
Meßmethode:
Art und Anzahl der Messungen: Während der Vorbeifahrt des Kraftrads ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel-(A) zu messen. Die Messung ist ungültig, wenn ein vom allgemeinen Geräuschpegel ungewöhnlich stark abweichender Spitzenwert festgestellt wird. Auf jeder Seite des Kraftrads sind mindestens zwei Messungen vorzunehmen.
Mikrophonstellung: Das Mikrophon ist in einem Abstand von 7,5 m ± 0,2 m von der Fahrbahn in Höhe von 1,2 m ± 0,1 m über der Fahrbahnoberfläche anzubringen.
Fahrbedingungen: Das Kraftrad ist mit gleichförmiger Anfangsgeschwindigkeit heranzufahren. Das Gas möglichst rasch in Volllaststellung zu bringen. Diese Stellung ist beizubehalten, sodann schnellstmöglich in Leerlaufstellung zurückzunehmen. Bei allen Messungen ist das Kraftrad in gerader Richtung über die Beschleunigungsstrecke zu fahren.
Krafträder mit nichtautomatischem Getriebe: Das Kraftrad nähert sich der Messlinie mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit von - 50 km/h - oder einer Geschwindigkeit, die 75 % der Nennleistungsdrehzahl des Motors entspricht. Die niedrigere der beiden Geschwindigkeiten ist maßgeblich.
Wahl des Getriebegangs: Krafträder, bei Schaltgetriebe mit höchstens vier Gängen, werden ungeachtet des Motorhubraums im zweiten Gang geprüft. Krafträder, bei Schaltgetriebe mit fünf Gängen oder mehr und einem Motorhubraum bis zu 175 cm³, werden ausschließlich im dritten Gang geprüft. Krafträder, bei Schaltgetriebe mit fünf Gängen oder mehr, deren Motorhubraum 175 cm³ übersteigt, werden im zweiten und im dritten Gang geprüft. Der Mittelwert der beiden Prüfungen ist maßgeblich. Falls während der Prüfung im zweiten Gang die Drehzahl beim Heranfahren an die Endbegrenzungslinie der Prüfstrecke 100% der Nennleistungsdrehzahl übersteigt wird nur im dritten Gang gemessen.
Ergebnisse (Prüfprotokoll): Bei Ausstellung des Dokuments sind alle Umstände und Einflüsse anzugeben, die für Meßergebnisse von Bedeutung sind. Abgelesenen Werte sind (kaufmännisch) auf das nächstliegende Dezibel auf- bzw. abzurunden. Es dürfen nur Meßwerte verwendet werden, deren Differenz bei zwei aufeinanderfolgenden Messungen auf derselben Seite des Kraftrads nicht größer ist als 2 dB(A). Zur Berücksichtigung von Messungenauigkeiten gilt der abgelesene um 1 dB(A) verminderte Wert als Meßergebnis. Liegt der Durchschnittswert der vier Meßergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert, ist die Vorschrift erfüllt.


Bin ja schon sehr gespannt.

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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Straßenschrauber » Fr 11 Mär, 2022 23:18

lallemang hat geschrieben:Egal was als zul GGew in den Papieren steht steht, mu§ ich ein Gewichtslimit zB bei einer Brücke tatsächlich einhalten. Auch wenn mein Fahrzeug keine integrierte Waage hat.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Lederclaus » Sa 12 Mär, 2022 00:27

Ganz langsam zum Mitlesen, Peter :wink:

Das mit dem zGG und der Brücke ist genau der Knackpunkt. Das bedeutet, daß es eine "Zulässige Gesamtlautstärke" geben muß. Die gilt dann für jeden und nicht die eingetragene Lärm-Emissionsgrenze. Wenn also im jeweiligen Bundesland/Departement jemand festgelegt hat, daß das Blitzdings ab der erlaubten Lärmbelastung von zB 75 dB blitzt und ein Strafmandat auslöst, kann ich mit meinem Motorrad (87 dB) dort nicht fahren. In F darf ich in vielen Bezirken eh nicht fahren wegen der crit air Bestimmungen.

Die 75 dB sind nicht an den Haaren herbeigezogen. Die lieben Grünen planen seit einiger Zeit eine Begrenzung von Motorradfahrgeräuschen auf 72 dB. Bisher nur für neue Motorräder. Faktisch kommt das auf ein Fahrverbot für Motorräder heraus. Selbst die Getriebegeräusche der meisten E-Motorräder sind lauter.

Ich sehe mich als verantwortungsbewussten Motorradfahrer, der sein Moped in Ordnung hält und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bleibt. In meinen Augen gehören Störer sanktioniert und die konformen Verkehrsteilnehmer in Ruhe gelassen. Da aber die Personaldichte der Pozilei stark zusammengespart wurde, werden jetzt alle über einen Kamm geschoren, weil der Kontrollaufwand nicht zu leisten ist.

In D sind wir da bisher noch ganz brauchbar unterwegs. Durch F darf ich selbst mit meinem Bj 2019 Diesel mit Euro 6 D-temp nicht überall fahren, trotz aktuellem Fahrzeug aus französischer Herstellung und crit air Plakette (ich krieg halt nur die Gelbe) :dumm:
Muß ich nicht verstehen, oder?
Über meine Motorräder brauchen wir nicht zu sprechen. Das Jüngste ist von 1993. Keine Ballungsgebiete und die Ausnahmen bzw Sonderregelungen sind so kompliziert, daß ich mit meinem Spatzenhirn und nur sehr begrenzten Sprachkenntnissen überhaupt nicht klar komme.

Ich wünsche mir, daß ich in meinem Land mit meinem vorschriftsmäßig zugelassenen Fahrzeug fahren darf.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon lallemang » Sa 12 Mär, 2022 00:52

Hi Claus,

ja, die Brücke mit 3,5To ist ein Fahrverbot für LKWs.
So wie das runde Schild mit rotem Rand und 'nem Moped drin in Wiesbaden Sonnenberg
die Nobelvillen vor Rockern schützt (Anlieger frei, versteht sich).

Nur mal gegen Mi§verständnisse. Ich find das XXXX nicht schön mit den Lärmblitzern.
Ich mag zwar keine Kravalltüten, aber die Art von Lösung liegt mir überhaupt nicht.

Nicht weil's da ein Knöllchen gibt und eigendlich der Bestandsschutz und so.
Das hat nichts mit Zulassung oder Grenzwerten zu tun, das geht ja viel weiter.

Was mich ankotzt ist die alte XXXXMethode, möglichst viel Chaos zu erzeugen,
indem man Instanzen und insbesondere konkurrierende Instanzen erfindet, jene
mit mehr oder weniger betroffenen/kompeteten Leuten unter strikter Umgehung
demokratischer Prinzipien besetzt und dabei effektiv die Interessen von Politik
und Kapital implementiert. Alibiminoritäten von Vertretern aus der Bevölkerung
sind als Dekoration durchaus vertretbar.
https://www.bruitparif.fr/les-membres/

Der Verein der französischen Automobilingenieure ist zwar bei den Vereinen vertreten,
aber es geht hier um Fahrzeuge und Verkehr nur und ausschlie§lich als Lärmverursacher.
Deren grundsätzliches Existieren und Funktionieren wird nicht betrachtet.
Genauso wie Baustellen, Flughäfen und Bahnen nur in ihrer Qualität Lärmerzeuger
betrachtet werden.
Ziel ist Erfassung und Lösung des Lärmproblems. Erstmal Messen und Sammeln.
Das gibt die Datengrundlage, um "Ausrei§er" zu bestrafen.
Das gibt Arbeit für die Gesetzeshüter, Arugmentationspunbkte für die Politiker
und bezahlbaren Bstandsschutz für die Wirtschaft.

Was ganz nebenbei auf der Strecke bleibt ist der demokratische Rechtsstaat

Das gibt eine ähnliche Nummer wie die hier von Politikern so hochgelobten deutschen Lösungen
siehe Argentur für Arbeit, ein Profitcenter im Sozialabbau.

PS: ich darf mit keinem meiner Fahrzeuge in die Critterzonen.
D;h. Toulouse und Montpellier sind für mich tabou.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Boscho » Sa 12 Mär, 2022 12:42

Ich habe mir gerade mal eine Karte der Crit'Air-Zonen angesehen. Es gibt für mich noch exakt zwei Korridore nach Südwestfrankreich. Ich sollte mich also wahrscheinlich beeilen, wenn ich nochmal motorisiert auf dem Landweg über Barcelona nach Mallorca reisen möchte. :gruebel:

Vielleicht lasse ich es aber jetzt auch einfach ganz bleiben.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon lallemang » Sa 12 Mär, 2022 16:38

Nee Boscho,

die departementalen Zonen sind für extreme Luftverschutzungs-Ereignisse.
Ist bisher noch nicht vorgekommen.
Die städtischen "Pic-Pollution" Zoinen sind auch normalerweise offen.
Dauerhafte ZFEs gibt's in 8 oder 9 Innenstädten.
Reisetechnisch ist das kein Problem.
Selbst in Lyon liegt die Autobahn in der Zone, ist aber gratis und vom Crit'Air ausgenommen.

Und das ist Abgaskram, kein Lärmkram.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon Lederclaus » Sa 12 Mär, 2022 19:15

Danke Peter für deine Ausführungen.
Man bekommt das hier nicht so gut mit. Und meine Sprachkenntnisse sind sehr mies, ich muß alles durch den Übersetzer schicken.
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Re: Frankreich testet Lärmblitzer

Beitragvon lallemang » So 13 Mär, 2022 12:08

Bekommt man hier auch meist erst mit, wenn's wieder zu spät ist :roll:
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