Boscho hat geschrieben:Sofort zum Gerichtsvollzieher, möchte ich annehmen. Was sagt dein Rechtsanwalt?
Er schreibt:
Grundsätzlich hat der Beklagte noch die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen. Dies bleibt abzuwarten. Wir halten die Frist hier überwacht und kommen nach Fristablauf auf den Vorgang zurück. Sollte kein Einspruch eingelegt werden, wäre das Urteil endgültig und rechtskräftig. Sollte dann freiwillig keine Zahlung durch den Beklagten erfolgen, könnten wir Zwangs- Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Karsten