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Neue Pickerlvorschrift [A] 3-2-1 für Neumoppeds

BeitragVerfasst: Mo 04 Mai, 2020 16:06
von motorang
Hi
der Gesetzgeber hat repariert ... was bei Autowagen schon seit vielen Jahren eingeführt ist, gilt jetzt auch für Einspurige:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... 60500.html

Achtung

Für neue Mopeds und Motorräder (und alle anderen Fahrzeuge der Klasse L) gilt seit 1. März 2020 nicht mehr das jährliche Begutachtungsintervall, sondern dasselbe Intervall für das "Pickerl" wie für PKW (sogenannte "3-2-1-Regelung"). Diese Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 erstmals zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches jetzt eine längere Frist als auf dem Pickerl nach der Lochung ersichtlich, kann die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen.



Die gesamte Prüfvorschrift warat da:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012794

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Neue Pickerlvorschrift [A] 3-2-1 für Neumoppeds

BeitragVerfasst: Mo 25 Mai, 2020 13:09
von koarrl
das hab ich für den vorjährig neu gewesenen chinaroller getan.
dauert knappe 5 min und kostet einen einstelligen eurobetrag. noch 2 jahre a ruah.
k.

Re: Neue Pickerlvorschrift [A] 3-2-1 für Neumoppeds

BeitragVerfasst: Mo 25 Mai, 2020 13:33
von Myke
danach ists dann endgültig vorbei ? :fiessgrinz:

Re: Neue Pickerlvorschrift [A] 3-2-1 für Neumoppeds

BeitragVerfasst: Mo 01 Jun, 2020 06:02
von koarrl
Myke,
sinngemässes hat mein pyckerlmensch auch grinsend gemeint.
gegenbeweis folgt.
winterfahren wird vermieden, ansunsten tanken, ölen, putzen & kleinen anfängen wehren.

Re: Neue Pickerlvorschrift [A] 3-2-1 für Neumoppeds

BeitragVerfasst: Mo 01 Jun, 2020 09:07
von Nanno
Klingt wie ein sehr vernünftiger Plan. :smt023