Für alles was nicht alteisentreiberisch ist. Plastikroller, Autowagen, wassergekyhlte Mehrzylinder und ähnliche Gehhilfen.
Mo 04 Mai, 2020 16:06
Hi
der Gesetzgeber hat repariert ... was bei Autowagen schon seit vielen Jahren eingeführt ist, gilt jetzt auch für Einspurige:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... 60500.htmlAchtung
Für neue Mopeds und Motorräder (und alle anderen Fahrzeuge der Klasse L) gilt seit 1. März 2020 nicht mehr das jährliche Begutachtungsintervall, sondern dasselbe Intervall für das "Pickerl" wie für PKW (sogenannte "3-2-1-Regelung"). Diese Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 erstmals zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches jetzt eine längere Frist als auf dem Pickerl nach der Lochung ersichtlich, kann die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen.
Die gesamte Prüfvorschrift warat da:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012794Gryße!
Andreas, der motorang
Mo 25 Mai, 2020 13:09
das hab ich für den vorjährig neu gewesenen chinaroller getan.
dauert knappe 5 min und kostet einen einstelligen eurobetrag. noch 2 jahre a ruah.
k.
Mo 25 Mai, 2020 13:33
danach ists dann endgültig vorbei ?
Mo 01 Jun, 2020 06:02
Myke,
sinngemässes hat mein pyckerlmensch auch grinsend gemeint.
gegenbeweis folgt.
winterfahren wird vermieden, ansunsten tanken, ölen, putzen & kleinen anfängen wehren.
Mo 01 Jun, 2020 09:07
Klingt wie ein sehr vernünftiger Plan.
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