Zum streiten reicht leider einer, und oft genug ist man das nicht selbst. Streitursache bei Karsten ist ja, dass der Folienmann eine konstruktive Auseinandersetzung verweigert, warum auch immer. Da kann man auch als friedfertiger Mensch mal einen Advokaten beauftragen ...
Wohnmobil, Schweiz, Zeuch: ja, mach doch mal. Aber vielleicht in einem eigenen Fred ...
Moin Wenn's mir um Streit gehen würde wäre ich sofort nach Auftreten der Mängel zum Anwalt gegangen. Ich habe dem Folierer 5 volle Monate! Zeit gegeben und bin erst dann zum Anwalt gegangen.
Heute kam ein Brief vom Gericht und da habe ich gedacht: Hast den falschen Job. Der Sachverständige nimmt kwasi als Lohn die Schadensumme. Ich kann mich dunkel dran erinnern dass bei einem Unfallschaden etwa 10-20 % vom Schaden waren.
Jetzt hoffe ich auf die Justiz und dass der Folienvogel nicht nur Geld an mich zahlen muss sondern auch sämtliche anderen Kosten.
....hat das Amtsgericht Siegen gemäß § 331 Abs. 3 ZPO am 03.08.2022 durch die Richterin xyz für Recht erkannt: I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.068,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2022 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 367,23 € zu zahlen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 2 Der Streitwert wird auf 3.068,84 EUR festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.