Albin, die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung. Erst Recht wenn die Schuldfrage so einwandfrei geklärt ist...
Meine Rechtschutz musste ich noch nie wegen eines Unfallschaden, an den ich nicht schuld war, in Anspruch nehmen...
MfG Jens
GrafSpee hat geschrieben:die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung. Erst Recht wenn die Schuldfrage so einwandfrei geklärt ist...
T. hat geschrieben:Da ich gerne Fahrzeuge mit Patina fahre und mich Kratzer und Beulen nicht stören, will ich über Gutachten abrechnen.
( ...und ich kann selbst ausbeulen...)
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