Gutachterkosten?

Für alles was nicht alteisentreiberisch ist. Plastikroller, Autowagen, wassergekyhlte Mehrzylinder und ähnliche Gehhilfen.

Gutachterkosten?

Beitragvon T. » Di 25 Jul, 2023 11:03

Hallo, Allseitz.

Mir ist in den geparkten MX-5 jemand beim Rückwärtsausparken in den Linken Kotflügel gerumbelt.
Da ich gerne Fahrzeuge mit Patina fahre und mich Kratzer und Beulen nicht stören, will ich über Gutachten abrechnen.
( ...und ich kann selbst ausbeulen...)
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Jetzt hat mich die gegnerische Versicherung darauf hingewiesen das die Gutachterkosten nach Schadenhöhe gedeckelt sind...
Weiß da jemand was drüber? ich kenn das noch nicht...nicht das ich einen zu teuren Gutachter beauftrage

Aus dem Schreiben der Versicherung:

Falls Sie einen Sachverständigen beauftragen möchten, beachten Sie bitte:
Sachverständigenkosten sind nicht uneingeschränkt erstattungsfähig. So können Sie nach § 249 Abs. 2
BGB nur die tatsächlich erforderlichen Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständi­
gen, wirtschaftlich denkenden Menschen in Ihrer Lage zur Behebung des Schadens zweckmäßig und
angemessen erscheinen (vgl. Urteile des BGH vom 23.01.2007, VI ZR 67/06 und vom 22.07.2014, VI ZR
357/13).

Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot sind Sie gehalten, den wirtschaftlicheren Weg bei der Schadensbe­
hebung zu wählen, sofern Sie die Höhe der Kosten beeinflussen können. Zwar sind Sie nicht verpflich­
tet, Marktforschung zu betreiben, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen zu finden. Aller­
dings tragen Sie nach der Rechtsprechung des BGH das Kostenrisiko insoweit, als sich der beauftragte
Gutachter als zu teuer erweist. Liegen die bei Beauftragung vereinbarten oder letztendlich berechneten
Preise - insbesondere hinsichtlich der sog. "Nebenkosten" - für Sie erkennbar über den üblichen Kos­
ten, sind diese nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand darzustellen.
Das nachfolgend auszugsweise dargestellte Honorartableau der HUK-COBURG zeigt Ihnen, welche Ho­
norare wir für Kfz-Routinegutachten als zweckmäßig und angemessen erachten:

Schadenhöhe*
netto bei
Bruttohonorar**
inkl. Nebenkosten
1.000,00 455,77 € 4.000,00 € 846,09 € 8.000,00 € 1.147,76 €
1.250,00 € 527,17 € 4.250,00 € 867,51 € 9.000,00 € 1.217,97 €
1.500,00 € 567,63 € 4.500,00 € 890,72 € 10.000,00 € 1.286,39 €
1.750,00 € 600,36 € 4.750,00 € 910,95 € 12.000,00 € 1.427,41 €
2.000,00 € 633,08 € 5.000,00 € 930,58 € 15.000,00 € 1.643,39 €
2.250,00 € 662,83 € 5.250,00 € 952,00 € 18.000,00 € 1.818,92 €
2.500,00 € 691,39 € 5.500,00 € 975,80 € 20.000,00 € 1.946,25 €
2.750,00 € 718,17 € 5.750,00 € 996,03 € 25.000,00 € 2.259,22 €
3.000,00 € 743,16 € 6.000,00 € 1.017,45 € 30.000,00 € 2.588,25 €
3.250,00 € 767,55 € 6.500,00 € 1.047,80 € 35.000,00 € 2.879,21 €
3.500,00 € 794,92 € 7.000,00 € 1.078,74 € 40.000,00 € 3.174,92 €
3.750,00 € 821,10 € 7.500,00 € 1.110,87 € 50.000,00 € 3.869,29 €

* Für die Bemessung der Schadenhöhe im Reparaturfall sind die Reparaturkosten netto zzgl. der Wertminderung maßgebend.
Im Totalschadenfall ist der Wiederbeschaffungswert maßgebend.
** Das Bruttohonorar setzt sich aus zwei Positionen zusammen, dem Grundhonorar und der Nebenkostenpauschale. Mit dem
Grundhonorar sind sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens abgegolten, inkl. EDV- und
sonstiger Gemeinkosten. Hier wurde der Mittelwert aus den HB II- und HB IV-Werten aus der Honorarbefragung des Bundes­
verbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) von 2022 als
Maßstab herangezogen. Bei der Nebenkostenpauschale wurde ein nach unserer Auffassung angemessener Durchschnitts­
wert aus der Gesamtschau von über 500.000 regulierten Schadenfällen pro Jahr zugrunde gelegt.
Bitte betrachten Sie die Bruttohonorare in der Tabelle als Orientierungshilfe, wenn Sie einen Sachver­
ständigen beauftragen. So können Sie Kosten vermeiden, die unter Umständen nicht oder nicht vollstän­
dig übernommen werden. In der Regel akzeptieren wir die Honorarrechnungen, soweit sie dem o. g.
Tableau der HUK-COBURG entsprechen. Bei höheren Werten bestehen wir auf eine nachvollziehbare
und nachprüfbare Darlegung, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde.

Sollte ein Totalschaden vorliegen, beachten Sie bitte:
Verkaufen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug bitte nicht sofort zu dem im Gutachten angegebenen Rest­
wert. Wir können Ihnen sicher ein besseres Angebot vermitteln. Bitte warten Sie unsere Nachricht ab,
damit Sie sich aus den Ihnen dann vorliegenden Restwertangeboten für den für Sie besten Wert ent­
scheiden können (vgl. BGH vom 27.09.2016, Aktenzeichen VI ZR 673/15).
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Meister Z » Di 25 Jul, 2023 11:33

Mein Beileid zum Schaden... bzw. dem Streß mit der Versicherung... :ugly:

die schreiben das extra so kompliziert das man möglichst verwirrt ist...

die HUK-COBURG hat eigene Gutachter (oder solche die in deren Auftrag handeln), sollen die doch einen vorbei schicken...

wenigstens war es keine Fahrerflucht... :omg:
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Dreckbratze » Di 25 Jul, 2023 11:35

Wenn die HUK T's Versicherung ist ja, wenn es die Versicherung des Verursachers ist, auf keinen Fall!
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon urban » Di 25 Jul, 2023 11:49

Ärgerlich.....

Aber kannst du nicht über Kostenvoranschlag abrechnen? Ich habe das mal gemacht in einem ähnlichem Fall. Mit meiner Werkstatt gesprochen was ich vorhabe. Die haben einen Kostenvoranschlag gemacht. Habe ich glaub ich 70 € für bezahlt.
Dann den Kostenvoranschlag hab ich bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Die haben die MwSt. abgezogen und mir den Betrag überwiesen.
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon T. » Di 25 Jul, 2023 11:52

Huk is die gegnerische Versicherung.
Urban....
Beim GOTTA hab ich immer über Gutachter abgerechnet...
Mwst abgezogen und gut war es.
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon fleisspelz » Di 25 Jul, 2023 11:59

Der Vorschlag von Urban ist gut. Biete der Versicherung die Abrechnung über den Kostenvoranschlag eines Karosseriebaubetriebes an. Wenn sie Dir einen eigenen Gutachter schicken wollen ist das in der Regel nicht schlimm. Ich bin damit mehrmals gut gefahren. Bei Deinem Mazda könnte die Berechnung des derzeitigen Fahrzeugwertes die wichtigste Hürde sein. Putz ihn mal vorsichtshalber…
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon sejerlänner jong » Di 25 Jul, 2023 12:01

Ich kenne es nur so dass der Unfallgegner ( seine Versicherung) die Gutachterkosten zu bezahlen hat.
Gibt das ganze doch einem Anwalt, die Kosten gehen auch zu Lasten des Gegners.
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Boscho » Di 25 Jul, 2023 12:05

Nicht kirre machen lassen. Ggf. dem Gutachtenden den Wisch zeigen und darauf hinweisen, dass entsprechend abzurechnen sei (eventuell per Mail-Anfrage, dann hast du das in Textform). Oder die HUK nach einer Liste von denen genehmen SV-Büros fragen.

Ich vermute, da hat es mal jemand übertrieben und jetzt sichern die sich eben ab.
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Rostreiter » Di 25 Jul, 2023 12:19

Hab nicht nur einmal einen Schaden durch den Gutachter der gegnerischen Versicherung ermitteln lassen und bin, was den Schaden an sich betrifft, nicht schlecht damit gefahren. Ansprüche über Nutzungsausfall, Leihauto und solche Sachen mußte ich halt mit Nachdruck fordern.
Da T. ja selber beult, bzw. verbeult fährt kommen diese zusätzlichen Posten ja nicht zum tragen.

Bei meinen letzten Schaden, ein Lastwagen zertrümmerte mir die Heckklappe vom T4, habe ich einen unabhängigen Gutachter nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung genommen. Vorab auch klar kommuniziert, daß ich den Schaden selber repariere und für max. 3 Tage einen Leihwagen brauche und hab dies mit einer Pauschale, also ohne Nachweis, verrechnet bekommen. Einen Leihwagen brauchte ich eigentlich nicht, hab die, ich glaub so rund 70 Euro, eher als Ersatz meiner Arbeitszeit für den Schriftverkehr gesehen. Hab auch klar der Versicherung gesagt ich möchte halt mein Auto wieder fit kriegen und keine großen Rechnungen aufmachen. Alles lief dann recht geschmeidig.

Viel Glück,

Albin
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Zimmi » Di 25 Jul, 2023 13:20

sejerlänner jong hat geschrieben:Ich kenne es nur so dass der Unfallgegner ( seine Versicherung) die Gutachterkosten zu bezahlen hat.
Gibt das ganze doch einem Anwalt, die Kosten gehen auch zu Lasten des Gegners.

So kenne ich das auch.
Vor knapp 30 Jahren, beim ersten eigenen Auto, das mir ein anderer Autofahrer nachts berauschtermaßen in die Böschung geschubst hatte, kam zuerst einer von der gegnerischen Versicherung und bescheinigte einen Restwert, der unterirdisch war, und sie wollte auch keinen Nutzungsausfall usw. blechen.
Der Verwerter, bei dem das Wrack lag, meinte, ich hätte das Anrecht auf einen eigenen Gutachter. Also einen beauftragt, der dann auch gleich den Tipp mit dem Anwalt gab, falls die Versicherung weiter blöd tun sollte - und sie tat genau das... :ugly:
Ein Brief vom Anwalt, und die Sache lief auf einmal wie am Schnürchen. :smt023

Aber prinzipiell wäre die Idee mit dem Versuch der Abrechnung per Kostenvoranschlag auch nicht verkehrt, zumal ein Gutachten teurer sein könnte als die Behebung des Parkremplers selber...

Viel Glyck!

Grysze, Michael
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Lederclaus » Di 25 Jul, 2023 13:31

Bei Schäden an Kundenmotorrädern, bei denen die gegnerische Versicherung die HUK war, gab es immer Probleme mit der Regulierung.
Wenn Du die HUK den Schaden selber begutachten läßt, steht es dir frei, danach einen eigenen Gutachter zu bestellen, wenn dir das Gutachten der HUK als zu gering erscheint.
Ein Werkstatt- Kostenvoranschlag ist oft auch eine Berechnungsgrundlage, macht aber nicht jede Werkstatt gern, vor Allem, wenn sie danach den Schaden nicht selber repariert. Meine Kunden sind mit dem Werkstatt-Kostenvoranschlag immer ganz gut gefahren. Allerdings war bei Schäden mit der HUK als Gegnerischer Versicherung immer ein Anwalt notwendig, der mit Nachdruck das Geld eingetrieben hat.
Look!
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Is it a Quantity Surveyor?
Is it a Church Warden?
No! It´s Bicycle Repairman!
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon GrafSpee » Di 25 Jul, 2023 13:43

Wenn Dir die gegnerische Versicherung direkt so kommt wollen die nix zahlen und dich abziehen ---------
------> Anwalt.
Spart auch jede Menge Stress.

MfG Jens
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon T. » Di 25 Jul, 2023 13:48

Hm....
Hab ich mir gedacht.
Dann werde ich der Huk mal einen Gutachter empfehlen lassen.
Und eigenes Gutachten und ggf. Anwalt in der Hinterhand.

Justus@
Den Schlumpf WASCHEN?! :shock:
DIE PATINA... :fiessgrinz:
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon GrafSpee » Di 25 Jul, 2023 13:55

Und was so Sachen wie "diese Posten kommen ja nicht zum tragen" ect. betrifft: das ist natürlich Quatsch! So verschenkt man Geld, dass sich dann die Bosse und Aktionäre der Versicherung als Boni abgreifen können.
Du hast natürlich ein Anrecht auf eine adäquate Nutzungsausfallentschädigung (wenn man das in der Werkstatt beheben lässt steht das Auto sicherlich ein paar Tage), auf eine pauschale für deine Auslagen (Porto, Papier, Zeit...) und mit Sicherheit auch noch auf ein paar andere Sachen.
Nimm dir einen Anwalt! Versicherungen wollen nix freiwillig zahlen!

MfG Jens
Wasn geiles Leben!

Die Franken wurden erschaffen,
weil auch die Bayern Helden brauchen!
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Re: Gutachterkosten?

Beitragvon Rostreiter » Di 25 Jul, 2023 14:52

Da hast Du schon recht, Herr Graf, da verliert man Geld!

„Recht haben und Recht (das Geld) bekommen“ erledigt sich aber leider nicht immer von alleine (siehe Weigerung oder Drohung von Versicherungen alle anfallenden Kosten nicht zu übernehmen). Ich für mich wäge da Aufwand und Nutzen ab, ab welcher Summe sich Aufrechnen wirklich lohnt.

Bei Anspruch auf Nutzungsausfall bei Selbstreparatur wird da die Luft schon dünn, wenn das länger als eine gewöhnliche Rep. in der Werkstatt dauert.

Übrigens hatte ich bei einer Schadensregulierung über Anwalt schon mal das Problem, dass meine Rechtschutzversicherung die Übernahme der Anwaltskosten verweigerte. Sie argumentierte, für das Einreichen von Rechnungen braucht’s keinen Anwalt, obwohl das vorab wegen Weigerung von Kostenersatz der Versicherung besprochen war. Glücklicherweise war dann mein Anwalt kulant. Auch hier: Recht und Anspruch haben und ohne zusätzlichen Aufwand den Cash kriegen.....

Jetzt möcht ich dem T. aber keine weiteren Sorgenfalten bescheren, jeder macht Erfahrungen, möge er die besten machen!

Erschreckend zu lesen, daß die HUK so schlecht in der Schadensabwicklung ist.

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