Ausfahrt Richtung Syden

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Ausfahrt Richtung Syden

Beitragvon ragman » So 07 Jan, 2007 21:23

Was wyrde die ehrwyrdige Gesellschaft eygentlich von einer Tour durch die sydlichen Nachbarländer halten?

Mir würde ein Abstecher durch Slowenien und Friaul vorschweben ... verlängertes oder normales Wochenende (evtl. auf der Ryckfahrt einen Abstecher ins sydliche Tyrol).

Ein paar hybsche Straßen habe ich bereits angetestet und fyr alteysenwyrdig emfpunden ... evtl. gibts auch weytere Empfehlungen ...

Zeytpunkt? Hmm ... Fryjahr bis Hebrst ... wär mir egal.

Unterbringung auf Campingplätzen ist kein Problem - schaue ich mir rechtzeitg im Detail an, Auswahl ist reichlich vorhanden.

Interesse?
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Beitragvon motorang » So 07 Jan, 2007 21:44

Ja, klar!!!

Italien allerdings vorbehaltlich einer Normalisierung des momentanen Kriegszustandes (Stichwort "Motorradbeschlagnahmen in Italien").

Slowenien: immer!

Fronleichnam ist noch nicht wirklich fix verplant ...

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Beitragvon AIAndy » So 07 Jan, 2007 22:01

Sind die Italiener immer noch so deppat? I hab geglaubt des sind Wucht'ln? Was laaft do eigentlich mit den Beschlagnahmungen?

Slowenien bin ich fyr! XT-Treffen 2006 war riesig schön. Tolles, schönes, angenehmes Land. Sehr zu empfehlen!

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Beitragvon Christoph » Mo 08 Jan, 2007 08:26

motorang hat geschrieben:Italien allerdings vorbehaltlich einer Normalisierung des momentanen Kriegszustandes (Stichwort "Motorradbeschlagnahmen in Italien").


Ob das wirklich so heiß ist? Hab noch nichts wirklich konkretes dazu gehört.

motorang hat geschrieben:Fronleichnam ist noch nicht wirklich fix verplant ...


Hats net g'heissen "neutraler Boden"?

Suche auch noch fyr die Murphy-Party (auch Termin, damit mehr kommen können).

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Beitragvon motorang » Mo 08 Jan, 2007 08:37

motorang hat geschrieben:Fronleichnam ist noch nicht wirklich fix verplant ...


Das war ja mal nur eine Idee. Eine Woche Urlaub wär da schon notwendig, und bis jetzt gibts keine konkreten Zusagen (nicht mal meine).

Also nachgedacht darf über alles werden.

Und Italien:

http://f25.parsimony.net/forum63216/messages/19253.htm

Ich glaub nicht dass die Autofahrerclubs und die Deutsche Botschaft in
Rom Wuchteln verbreiten:
http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/ ... orrad.html

Verschärfung von Sanktionen gegen Motorradfahrer

Der "Codice Stradale" wurde im Art. 213 durch Gesetz Nr. 168 vom 17.08.2005, in Kraft seit 23.08.2005, geändert. Nach der Änderung müssen motorisierte Zweiräder im Anschluss an die schon vorher vorgeschriebene und noch gültige 30 Tage Motorrad-"Entziehung" und Geldstrafe entschädigungslos konfisziert werden, wenn z.B.

- kein oder ein nicht homologierter Helm getragen wird

- der Verschluß/Kinnriemen nicht zu ist oder

- nur auf dem Hinterrad gefahren wird (sog. "Wheelie")

- unzulässig Passagiere oder Tiere (animali liberi) oder

- herausragende Gegenstände ohne sichere Befestigung transportiert werden.

Diese Gesetzesänderung wird derzeit vom ital. Verfassungsgericht überprüft. Bis zu einer abschliessenden Entscheidung ist davon auszugehen, daß ein konfisziertes Zweirad auch nach Ablauf der alten 30-Tage-Verwahrfrist nicht aus Italien ausgeführt werden darf.


Ich würd Italien derzeit nur mit dem Motorrad am Hänger bereisen ...

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Beitragvon AIAndy » Mo 08 Jan, 2007 09:03

:shock: Die spinnen, die Römer :shock:

Aber des hat ja der Obelix auch schon mal festgestellt.....
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Beitragvon Christoph » Mo 08 Jan, 2007 09:07

Andererseits ist offenbar jeder vom ITT letztes Jahr heimgekommen. Und als ob wir mit den Alteisen uns so auffyhren täten, ein Schelm wer böses dabei denkt.

Aber die Knepta könnten sie wegen fehlender Starterlaubnis vom Rollfeld von Aviano fischen :-D

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Beitragvon Blechroller » Mo 08 Jan, 2007 09:23

Unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt die italienische Regelung nicht und vss. auch nicht den italienischen. Nur schert das keine Sau und bis die italienischen Gerichte entscheiden...

Hintergrund der Regelung ist logischerweise eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Anzahl getöteter Mopedisten, insbesondere Rollerkids, in I ist übel hoch.

Man kann sich ja an die Regeln halten und ein Wheeli kann ich eh nicht :-D , aber ich trau den itl. Polizissten nicht über den Weg. Die Beschlagnahme soll z. B. m. W. auch greifen, wenn man nur mit einer Hand am Lenker runfährt (Verhinderung Handtaschenraub). So ein ital. Polizist kann da ganz schnell mal was basteln und die Kiste ist wech.

Nun ist I ein schönes Land und mopedisitsch nicht ohne Charm. Man schneidet sich also mit einem Nichtbereisen evtl. selbst ins Fleisch.
Noch bin ich so weit, dass ich weiter mit dem Krad nach I fahre. Allerdings wurden -weil mir die Italiener in Touristengebieten aus anderen (Verhaltens-)Gründen auf den Wecker gehen, Urlaube am Gardasee gestrichen. Dieses Land scheint mein Geld nicht zu mögen...

Allgemein halte ich das Risiko, von einem ital. Kradisten oder -noch wahrscheinlicher- von einem norddeutschen Kurvenanfänger mit einem Plastikhobel in den Dolomiten vom Krad gefahren zu werden oder in der Kurve plötzlich einem Womo gegenüber zu stehen, für deutlich höher, als dem Unbill der ital. Justiz zu begegnen. Bisherige Berichte über Beschlagnahmen sind dünn und genaue Hintergründe sind auch oft sehr unklar.

Und noch ganz allgemein: Es ist euch schon bekannt, dass es fast aussichtslos ist, bei einem unverschuldeten PKW- oder Kradunfall in I mit tal. Gegnerschaft sein volle Recht, sprich Geld zu bekommen? Die Praxis der gerichtlichen Durchsetzungen von Zivilforderungen relativ geringer Summen in I ist der Wahnsinn. Trotzdem wird das Land bereist.


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Beitragvon motorang » Mo 08 Jan, 2007 10:22

Blechroller hat geschrieben:Man kann sich ja an die Regeln halten und ein Wheeli kann ich eh nicht :-D , aber ich trau den itl. Polizissten nicht über den Weg. Die Beschlagnahme soll z. B. m. W. auch greifen, wenn man nur mit einer Hand am Lenker runfährt (Verhinderung Handtaschenraub). So ein ital. Polizist kann da ganz schnell mal was basteln und die Kiste ist wech.


Die Vergehen rechtfertigen in keinster Weise einen Eigentumsentzug in dieser Höhe. Unsere Eisen sind im wahrsten Wortsinn - bis auf ein paar Transalps :twisted: - unersetzlich.

Und die Vergehen werden immer auch nur "beispielsweise" aufgezählt ...

Ich schaff es sicherlich dass ich den Helmriemen zumach und mit einem aktuellen Helm das Land bereise. Und dass die Beleuchtung OK ist etc.

Bei "sicherer Verwahrung" des Gepäcks kann man schon streiten - sind selbstgebaute Koffer "sicher"? Ist ein Spanngurt "sicher" ?
Ist ein in der Kurve leicht erhobene Beiwagenrad "sicher" oder einem Wheelie gleichzusetzen? Wenn ich mal ein Geschwindigkeitstaferl überseh möchte ich bitte gerne wie in jedem zivilisierten Land eine Ordnungsstrafe blechen (so wie jeder italienische Autofahrer auch) und nicht mit dem Zug heimfahren ...

Und beim Grüßen nimmt man normalerweise die linke Hand vom Lenker.

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Beitragvon motorang » Mo 08 Jan, 2007 10:29

hab beim Rumsuchen eine Entschärfung gefunden. Aber nix offizielles dazu:

http://www.motorradonline24.de/forum/sh ... &fpart=all (auf der 4. Seite des Beitrages).

Beschlagnahme gibts noch aber keine Enteignung mehr bei leichten vergehen ...

Dann können wir DOCH auf einen Cappucchino rüberfahren :-D
Hab mal beim italienischen Tourismusministerium angefragt, und bin gespannt.

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Beitragvon Blechroller » Mo 08 Jan, 2007 11:56

motorang hat geschrieben: ...in keinster Weise...


Gibts nicht!

Der Herr steigert Nichts zum Nichtigsten? :shock: :-D :-D

Ansonsten stimme ich grundsätzlich zu und gedenke meiner Schulden i. H.v. 35 € gegenüber den Italienern auch weiterhin nicht zu zahlen. Ich kann zwar mit meiner Dose in die betreffende Gemeinde nicht mehr fahren, aber das will ich auch nicht mehr: Parkschein gekauft und nicht gesehen, dass die Uhr im Parkscheinautomat 12 Minuten vorgeht. In diesen 12 Minuten bekam ich, obwohl mein Parkschein im Auto sichtbar war, ein Ticket. Klassiker von Obersauerei und dagegen ist nichts zu machen.

Aber z. B. in Gallien habe ich auch schon so einige "Willküraktionen" der Uniformanten erleben müssen, die mit unserem Rechtsstaat sicher nicht in Einklang zu bringen sind. U. A. wurde mir mal in jungen Jahren meine Dose mit allem Gepäck für 3 Tage beschlagnahmt, weil der Verdacht auf Rauchgiftbesitz bestand. Nur hamse in der Mühle nix gefunden, der Hund hat nur den Rucksack eines Kollegen angebellt (warum auch immer).
3 Nächte in einer Pension (Zelt war im beschlagnahmten Auto), einen Wollpulli, eine zerstörte Türverkleidung und einges plötzlich fehlende Klettergeraffel durfte ich selber blechen. Keine Chance!
Wie war das noch mit dem vereinheitlichen Europa?

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Beitragvon motorang » Mo 08 Jan, 2007 12:13

Blechroller hat geschrieben:
motorang hat geschrieben: ...in keinster Weise...


Gibts nicht!

Der Herr steigert Nichts zum Nichtigsten? :shock: :-D :-D


Dochdoch, mein OllY, das gibts.

*klingeling* [Schulstunde]

Das heißt Elativ:

Wenn "kein" so viel bedeutet wie "nichts" oder "niemand", lässt es sich dann noch steigern? Logisch gedacht natürlich nicht, stilistisch ist dies trotzdem möglich. Man nennt dies den "Elativ", eine Steigerungsform, die sich herkömmlicher Logik entzieht, um außergewöhnliche Höflichkeit, Entrüstung, Qualität, Trauer oder Demut auszudrücken.

Der Elativ, auch "absoluter Superlativ" genannt, wird außer Konkurrenz verwendet, also ohne einen wirklichen Vergleich anzustellen: möglichst, gefälligst, baldigst, gütigst, herzlichst, mit freundlichsten Grüßen, in tiefster Trauer, beim besten Willen, beim leisesten Anzeichen, und eben auch: in keinster Weise.


Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfis ... 38,00.html

*klingeling* [/Schulstunde]

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Beitragvon Blechroller » Mo 08 Jan, 2007 13:01

Oha Herr Lehrer,

darf ich darauf hinweisen, dass es sich nicht zwingend nur um einen Elativ handelt, auch wenn die zitierte Quelle dies so darstellt. Es ist ein Hyperlativ, welcher wiederum nicht dazu geeignet ist, sprachlich als regelkonform zu gelten. Bsp.: modern-> modernster; geht, weil damit zum Ausdruck gebracht wird, dass unter der Vielzahl modern ein modernster stehen kann. Bei "kein" geht das nicht, weil weniger als "nichts" nicht denkbar ist. Daher kann ich "nichts" und damit "kein" nicht steigern. Die Logik, die die zitierte Quelle nicht Beurteilungsmaßstab gelten lässt, ist auch bei Verwendung der Sprache nicht abzuschalten. Sollte man "in keinster Weise" als Elativ ansehen, wäre die Denkbarkeit, die bei den anderen Elativ-Beispielen noch greifen kann, ausgeschaltet.

Ich gebe allerdings zu, dass innerhalb des Internetzes und in der Umgangssprache die Verwendung der genannten Formulierung stittig ist. Der Duden sieht m. W. "in keinster Weise" als Hyperlativ.

Sollte man -was mir durchaus rechts wäre- sprachliche Umgangsweisen nach jahrlangem Praktzieren als regelkonform anerkennen, wäre aber auch der Deppenapostroph gesellschaftsfähig :-D

Im Übrigen wurde mir mal von einem ehrwyrdigen, aber nicht vergreisten Richter im Referendariat meine für den Ausbildungsanwalt gepinselte Klageerwiderung zur Stellungnahme an die Parteien durch das Gericht kommentiert. Mein mehrfach verwendetes "in keinster Weise" stand plötzlich immer in Anführungszeichen. Mit roten Ohren versehen begann ich zu Forschen und kam zum Schluß: "In keinster Weise" tuts nicht geben.

Noch zur Ergänzung ein Netzfund, der die Sache ganz gut trifft: http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adjektiv/Komparation/Steigerungslos.html?MenuId=Word325

„Absolute” Adjektive
Nicht gesteigert werden können „absolute” Adjektive, d.h. Adjektive die Eigenschaften oder Zustände ausdrücken, die nicht in verschiedenen Gradabstufungen verglichen werden können:

tot, lebendig, schwanger, dreieckig, schriftlich, stumm, kinderlos, unvergleichbar, unilateral

Hierzu gehören auch Adjektive, die bereits einen höchsten oder geringsten Grad angeben:

absolut, maximal, minimal, total, voll, extrem, einzig,

Diese Adjektive werden aber dennoch gelegentlich gesteigert, wenn der höchste oder geringste Grad gefühlsmäßig gesteigert werden soll. Dies kommt relativ häufig (aber nicht ausschließlich) in der Werbesprache und der Umgangssprache vor:

optimalste Sicht
der reinste Unsinn
vollstes Vertrauen
immer extremere Regenfälle
eine noch absolutere Diktatur

Die Formen einzigere und einzigste werden allgemein als falsch angesehen und sollten deshalb vermieden werden.

Ganz allgemein können viele „absoluten” Adjektive gesteigert werden, wenn sie nicht wörtlich, sondern in einem übertragenen Sinne verwendet werden:

eine lebendigere Präsentation
toter als der toteste Hund
die trägsten und stummsten Schüler zum Sprechen bringen
das immer atemlosere Gewühl

Im Wörterbuch sind diese möglichen Steigerungsformen aufgenommen, obwohl strengere Grammatiker viele von ihnen als inkorrekt bezeichnen.

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Beitragvon motorang » Mo 08 Jan, 2007 14:15

Blechroller hat geschrieben:Mein mehrfach verwendetes "in keinster Weise" stand plötzlich immer in Anführungszeichen. Mit roten Ohren versehen begann ich zu Forschen und kam zum Schluß: "In keinster Weise" tuts nicht geben.
...

Diese Adjektive werden aber dennoch gelegentlich gesteigert, wenn der höchste oder geringste Grad gefühlsmäßig gesteigert werden soll. Dies kommt relativ häufig (aber nicht ausschließlich) in der Werbesprache und der Umgangssprache vor:



Oha, der Herr OBER-Lehrer :-D

Ich wollte da keinen wunden Punkt ... (hab ich aber :oops: )

Leider ist es in der Sprache so, dass die massive Verwendung einer Formulierung diese irgendwann "rechtfertigt". Sei sie auch noch so falsch*.

Mit "in keinster Weise" meinte ich - wie oben treffend beschrieben ("Diese Adjektive werden aber dennoch gelegentlich gesteigert, wenn der höchste oder geringste Grad gefühlsmäßig gesteigert werden soll") quasi überhaupt niemals nicht, wie Deine Landsleut (grammatikalisch falsch, aber dennoch zutiefst verständlich) sagen würden. Im besten elativischen Sinne.

Im Ybrigen sieht auch Wikipedia die Formulierung so (was auch nicht viel heißt, aber ich klammere mich an jeden Strohhalm):
http://de.wikipedia.org/wiki/Hyperlativ

Hyperlativ

Der Hyperlativ ist eine regelwidrige bzw. stilistisch auffällige Komparationsform.

Man unterscheidet:

Hyperlativierung von zusammengesetzten Adjektiven, meist verbunden mit einer Verletzung der Regel für Getrenntschreibung, durch Bildung des Superlativs beider Bestandteile des Kompositums. Beispiele: der bestaussehendste Schauspieler, die bestmöglichste Lösung, der tiefstgelegenste Punkt, das schnellstwirksamste Medikament

Hyperlativierung von Adjektivkomposita, meist mit Einhaltung der Regel für Getrenntschreibung, durch Bildung der Komparationsform beider Bestandteile des Kompositums. Beispiel: ein schwerer erfassbareres Problem, der mehr gewünschtere Film, das besser sichtbarere Objekt

Hyperlativierung von Absolutadjektiven durch Bildung der Komparations- oder Superlativform dieser Adjektive. Beispiele: optimalste, die einzigste Lösung

Die Steigerung von Absolutadjektiven als stilistisches Mittel zählt zu den Elativen: in keinster Weise, zur vollsten Zufriedenheit.


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(*Google findet die Phrase über eine Million Mal. Allerdings findet ebendiese Suchmaschine auch den inexistenten Begriff "Gallerie" recht oft, nämlich 27 Millionen Mal .... Was sagt uns das? Ich weiß nicht ... :-D )
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Beitragvon Dreckbratze » Mo 08 Jan, 2007 18:14

bisher hatte ich (bis auf ein einstündiges filzen am splügen) nie probleme in I. die waren eher amüsiert über den bekloppten deutschen, der so´n bauernmotorrad in fragwürdigem erhaltungszustand auch noch mit ner wanne dran über die alpen wuchtet.
The idea is to die young as late as possible
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