Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon AIAndy » Mi 18 Sep, 2013 18:09

:shock: Uiiii ...... historische Einschränkung streichen lassen ....... Halt uns da mal am Laufenden. Und pass auf dass sie dir da keinen Schauh draus aufblasen..... Hab da schon blöde Geschichten gehört, waren aber nur "Gerychte". Pass auch auf, dass sie dir nicht die NOVA reindrücken.....

Interessantes Unterfangen....

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PS: elektromagnetische Verträglichkeit :shock: :roll: :rofl: :aetsch: :coffee: noch nie was von gehört .... :oops:
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Mi 18 Sep, 2013 18:32

Die NOVA hatte ich damals eh brav gezahlt.

AIAndy hat geschrieben:Elektromagnetische Verträglichkeit noch nie was von gehört.


Wohlwohl, das gibt es mittlerweile und ist eben in meinem Bescheid als Ausnahmebestand, da nicht nachgewiesen, drinnen. Aber eben nach der falschen Rechtsmeinung von 2006. Beim heutigen Stand der Dinge hat das aber 1979 auch keinen gekümmert, so auch die anderen Ausnahmen wie asbestfreie Bremsbeläge, Bremslichtschalter vorne, Betriebsgeräusch, Abgaswerte (bei Prüfgewicht unter 750kg pro Prüfung 80g CO und 6-8g HC), Fernlichtkontrolle... :-D :smt005

Ich muß jetzt nurnoch die MA46 davon überzeugen, daß die 2006 vertretene Ansicht ja mittlerweile als eindeutig falsch erwiesen wurde und somit der Bescheid auch nicht als historisch hätte gemacht werden müssen.
Zuletzt geändert von Shikamaru am Mi 18 Sep, 2013 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Nanno » Mi 18 Sep, 2013 18:40

Shikamaru hat geschrieben: L4e und ist das nur geduldet?


Genau, L4e wars.

Und ja... ich bin auch schon gespannt was da raus kommt.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Mo 23 Sep, 2013 12:42

Heute war ich bei der MA46, grundsätzlich sieht die Sache ganz gut aus. Fernlichtkontrolle meinte er bräuchte ich (aber das lese ich nochmal nach und sonst hab ich eh noch eine blaue LED rumkugeln), Bremsbeläge und elektromagnetische Verträglichkeit sind wie vermutet völlig wurscht weil das 1979 keinen interessiert hat, ebenso das Bremslicht nur mit dem Hinterrad. Zu Betriebsgeräusch meinte er wir müßten die damaligen Werte heraussuchen (ich weiß schon, daß es die 84db(A) sind) und zu den Abgaswerten möchte ich doch bitte versuchen vom Werk ermittelte Werte aufzutreiben um sie mit den Normen von 1979 vergleichen zu können. Beim letzten Punkt bin ich mir jetzt aber nicht sicher ob der Herr Ing. mitbekommen hat, daß wir von einem Zweitakter reden.

Im MZ-Forum bin ich über ein Mitglied aus Gramatneusiedl gestoßen, der offenbar letztes Jahr eine ETZ normal einzelgenehmigt bekam, da habe ich bezüglich solcher Werte bzw. der Vorgehensweise schon mal angefragt, vielleicht kommt ja etwas Brauchbares dabei raus.

Sonst stellt sich die Frage: Gab es in den 70/80ern einen Generalimporteur für MZ in Österreich bzw. einen entsprechenden Typenschein oder gab/gibt es solche Werte von den Zschopauern?
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon gnomy » Di 24 Sep, 2013 12:19

meines wissens gab es mz beim hein gericke , vormals wien 08.

:-)
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Di 24 Sep, 2013 18:12

Waren das nicht erst die ETZ Modelle?

Ich habe aber abgasmäßig ohnehin einen, von den angegebenen Werten, abweichenden Passus gefunden. Dort wird auf Motoren mit "Kurbelgehäusespülung" ein anderes stark vereinfachtes Meßverfahren beschrieben. Bei warmgefahrenem Motor im Leerlauf 4,5 v.H. CO Gehalt.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Dreckbratze » Di 24 Sep, 2013 19:35

ohne aufdringlich sein zu wollen; was hat´s denn jetzt auf sich mit der eloktromagnetischen dingsda :gruebel: ?
ich meine nicht,ob du musst oder nicht sondern schlicht "was ist das?"
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon unleash » Di 24 Sep, 2013 20:04

Moderne Fahrzeuge werden immer mehr mit Elektronik durchsetzt, Steuerungen, Motoren, Antennen, Sensoren. Mit der EMV-Prüfung wird geprüft, dass sich die erzeugten elektromagnetischen Felder (stromdurchflossener Draht = elektromagnetisches Feld, wir erinnern uns) nicht zu Störungen am Fahrzeug selber führen, die Grenzwerte für die Belastung der Insassen eingehalten werden (man denke an Bluetooth, Dachantenne, Abstandsmessungs"radar" ...) und auch keine anderen Fahrzeuge beeinflusst werden (also nicht dass das ABS ausfällt, wenn ein anderes Auto vorbeifährt). Diese Prüfung ist ab einem gewissen Baujahr vorgeschrieben. Ist wichtig auch beim Selbstumbau eines Fahrzeugs zum Elektroantrieb, weil je nach Baujahr diese Prüfung durchgeführt werden muss, und die ist nicht billig.

Grob nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/EMV-Pr%C3% ... ite_note-4
... und hier der Link zur entsprechenden EWG-Richtlinie (aus Wikipedia übernommen): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 035:DE:PDF - wobei man sich bei denen eh von Papier zu Papier hangeln muss.

Ist also eine Art Entstörstecker-Prüfung in groß. Stecker reicht nicht, der Hersteller muss messen (lassen).
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Dreckbratze » Do 26 Sep, 2013 17:36

aha. danke!
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon KNEPTA » Do 26 Sep, 2013 17:47

Dreckbratze hat geschrieben:aha. danke!


Erinnere mich mit Schaudern an mein Vehikel beim Kettensägenmassaker. Da hat das elektromagnetische Dingsda der Motorsägenzündung den Empfänger so gestört, daß das Graffl selbst Vollgas gegeben hat und unlenkbar in einen Opelschweller gerast ist....war beim PmP....

man stelle sich hier einen SUV vor..... :shock: :? :D

Uwe
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Dreckbratze » Do 26 Sep, 2013 17:51

ich hingegen konnte morgens um 6.00 bei der fahrt von der holden zur arbeit regelmässig die alarmanlage eines miata sowie das hoftor mit gelber warnleuchte vom nachbarhaus per lucas - zündung bedienen :twisted:
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Do 26 Sep, 2013 18:19

Dreckbratze hat geschrieben:ich hingegen konnte morgens um 6.00 bei der fahrt von der holden zur arbeit regelmässig die alarmanlage eines miata sowie das hoftor mit gelber warnleuchte vom nachbarhaus per lucas - zündung bedienen :twisted:

Aha!
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Do 26 Sep, 2013 18:46

Und darum gilt es den Quatsch seit den 90ern nachzuweisen.
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Roll » Do 26 Sep, 2013 20:37

Aha. Mit einem Oldtimer darf man also Garagentore Anderer öffnen. :schadenfroh:
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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

Beitragvon Shikamaru » Fr 27 Sep, 2013 07:54

Kurz und einfach Ja, generell mit Fahrzeugen entsprechenden Alters.
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