motorang hat geschrieben:Abgesehen davon ist die Rechtsprechung meines WIssens unterschiedlich in D und A:
- In D erlischt die Betriebserlaubnis, die Versicherung ist raus.
- In A muss die Versicherung zahlen (Haftpflicht), kann aber versuchen, sich im Regress das Geld von Dir wieder zu holen, was sie aber nur schaffen wird, wenn die Abweichung von der Zulassung unfallursächlich/unfallbeteiligt war.
Das ist in D wie in A so. Die Versicherung reguliert, kann Dich aber in Regress nehmen, wenn sie Dir einen Schmäh an Deinem Fahrzeug nachweisen kann.