Einfach ist das hier auch nicht.
Immer gänzlich illegal ist "off road". Halt abseits von Wegen.
Wege im Gegensatz zu Pfaden müssen "carrossable" sein. Neben mehrspurig hei§t das aber auch,
da§ die in echt und aktuell befahrbar sind. Zu zugewachsen ist schon wieder Grauzone.
Und sie müssen für den allgemeinen Verkehr freigegeben sein. Ob privat oder öffentlich.
Hei§t im Kataster als öffentlicher Weg eingetragen. Nur gibt's da auch bedinge Wegerechte...
Der Staat, die Region, das Departement, der Kanton, der Gemeindeverband, die Gemeinde,...
können Einschränkungen verfügen. Die sind am Weg auszuschildern. (Die Prefectur kann zB
"auch als Feuerschneise deklarierte Wege" generell mit Einschränkungen belegen. Die
Kennzeichnung DFCI genügt ohne Ausdruck des Beschlusses)
Nur Kennzeichnen wo? Am Anfang, und am Ende, und an jeder Kreuzung...?
Praktisch wei§ man oft nicht, ob's wirklich noch legal ist.