(Habe mich beruflich jahrelang mit Produkthaftungsrecht samt Kursen für Kollegen befasst.)
Die Produkthaftung in den USA und D sind absolut nicht vergleichbar.
Der grö?te Unterschied besteht darin, das bei uns ein Richter nach den gesetzlichen Bestimmungen urteilt und die Schadenshöhe festlegt. Diese deckt meist nur den unmittelbaren Schaden ab. Sollten Krankheits- oder Rentenleistungen berührt sein, muss der zuständige Träger das meist gesondert einklagen.
In den USA macht das eine Jury, die aus Bürgern ohne jegliche oder nur zufällige juristische Kenntnisse.
Auch die Schadenshöhe wird so nahezu willkürlich festgelegt.
Sie kann zwar nachträglich unter bestimmten Umständen von einem Richter noch geändert werden, aber nicht aufgehoben.