Was ich habe: Eine Frage zur Eintragung in den Papieren.
Den Satz wollte ich schon immer mal schreiben: »Ich frage fyr einen Freund«.
Es geht um eine 1978er Kawasaki Z 1000 mit Erstzulassung im Frühjahr 1980, also noch nach »alter Geräuschmessung« in Deutschland.
Im Teil I und II wurde nach der Umschreibung bei einem Wohnortwechsel das »(N)« vergessen/weggelassen.
Jetzt hat die Maschine mit der sagenhaften 4-in-4-Anlage der alten Z angeblich 80 db(A) Stand- und Fahrgeräusch... 101 db(A) Standgeräusch kommen der Sache deutlich näher (nach neuer Messmethode).
Wie ist das bei euren Schmuckstücken wenn sie vor 1980 zugelassen wurden -> habt ihr in U.1 und U.3 das »(N)« übertragen bekommen?
Grüße, Martin