heiligekuh79 hat geschrieben::shock:
maxxxmax hat geschrieben:Jetzt ists fix:
Einstufung von Wien als Risikogebiet und damit keine Einreise für Wiener nach Deutschland!
Zumindest nicht ohne aktuellem negativem Test.
Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. 2Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist. 3Wird der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise ein ärztliches Zeugnis nach Satz 1 und 2 vorgelegt, endet die Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1. 4Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.
Stollentroll hat geschrieben:Irgendwas ist ja immer.....
Ich gehe davon aus, daß auch diese Jahr jemand mit großer Dose anwesend ist, der uns ggf Starthilfe geben könnte oder anschleppen!?
Gruß vom
Stollentroll
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