von fleisspelz » Do 02 Sep, 2021 07:28
1979 gab es noch keine Einträge im KBA Zentralregister. Das heisst, das Fahrzeug war zwar vermutlich in Deutschland ordentlich zugelassen, es weiss aber niemand wo, da keine Papiere vorhanden sind. Selbst wenn anhand des alten Kennzeichens das "wo" sich klären lässt, sind die Unterlagen vermutlich nach 42 Jahren nicht mehr archiviert und auffindbar. Daher sind alle Fahrzeugdaten weg. Lediglich eine frühere Zulassung in Deutschland lässt sich eventuell nachweisen, was gut ist, weil es dann egal ist, ob es sich um ein EU Fahrzeug handelt oder nicht.
Mit dem Kaufvertrag (egal ob einer oder mehrere alte vorhanden sind, es braucht einen, in dem Du als Käufer drin stehst) weist Du Deine Verfügungsberechtigung nach. Die beglaubigten original Herstellerangaben (technische Daten) benötigst Du für die TÜV Untersuchung nach § 21, die zur Erlangung neuer Papiere nötig ist. Hier muss entweder der TÜV die Daten ermitteln, was er sich fürstlich bezahlen lässt, oder er bekommt relevante Unterlagen, was das Procedere beschleunigt und verbilligt.
Fazit: mit diesen Unterlagen, etwas Geduld, einem ordentlichen aktuellen Kaufvertrag und etwa 250 Euro Kosten ist das Fahrzeug zulassungsfähig sobald es die Hürde "TÜV" genommen hat.
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Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …