Fr 11 Mär, 2022 13:55
Fr 11 Mär, 2022 13:58
Beste Bohne hat geschrieben: Ist dann wieder illegal, wenn ich den Serienpuff leiser mache.
Fr 11 Mär, 2022 14:01
Fr 11 Mär, 2022 14:48
Fr 11 Mär, 2022 14:52
Fr 11 Mär, 2022 15:20
Fr 11 Mär, 2022 21:37
Fr 11 Mär, 2022 23:05
fleisspelz hat geschrieben:In allen deutschen Papieren steht ein Fahrgeräusch, das nicht überschritten werden darf
Edith sagt: in Österreichischen auch
Fahrgeräuschmessung
Meßgeräte:
Akustische Messungen: Präzisionsschallpegelmesser.
Geschwindigkeitsmessungen: Motordrehzahl und Geschwindigkeit des Kraftrads auf der Meßstrecke, Genauigkeit von ± 3 %.
Meßbedingungen: Kraftrad (ohne Beiwagen) fahrbereiter Zustand, Motor normale Betriebstemperatur.
Prüfgelände: Zentral angeordnete Beschleunigungsstrecke von im wesentlichen ebenem Prüfgelände umgeben. Meßteststrrecke - 20 m - eben, Oberfläche trocken und so beschaffen, dass das Rollgeräusch niedrig bleibt. Am Prüfgelände müssen Bedingungen des freien Schallfeldes zwischen Schallquelle in der Mitte der Beschleunigungsstrecke und dem Mikrophon auf 1 dB genau eingehalten werden. Im Abstand von 50 m um den Mittelpunkt der Beschleunigungsstrecke keine großen schallreflektierenden Gegenstände wie Zäune, Felsen, Brücken oder Gebäude. In Umgebung des Mikrophons kein Hindernis, das das Schallfeld beeinflussen könnte, zwischen Mikrophon und Schallquelle darf sich niemand aufhalten. Der Meßbeobachter muss sich so aufstellen, dass eine Beeinflussung der Meßgeräteanzeige ausgeschlossen ist.
Sonstiges: Messungen dürfen nicht bei schlechten atmosphärischen Bedingungen oder Windböen vorgenommen werden. Bei den Messungen muß der A-bewertete Geräuschpegel anderer Schallquellen als des zu prüfenden Fahrzeugs mindestens 10 dB(A) unter dem vom Fahrzeug erzeugten Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein. Beträgt der Abstand zwischen dem Fremdgeräusch und dem gemessenen Geräusch 10 bis 16 dB(A), ist bei Berechnung der Testergebnisse ein entsprechender Korrekturwert zu berücksichtigen.
Meßmethode:
Art und Anzahl der Messungen: Während der Vorbeifahrt des Kraftrads ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel-(A) zu messen. Die Messung ist ungültig, wenn ein vom allgemeinen Geräuschpegel ungewöhnlich stark abweichender Spitzenwert festgestellt wird. Auf jeder Seite des Kraftrads sind mindestens zwei Messungen vorzunehmen.
Mikrophonstellung: Das Mikrophon ist in einem Abstand von 7,5 m ± 0,2 m von der Fahrbahn in Höhe von 1,2 m ± 0,1 m über der Fahrbahnoberfläche anzubringen.
Fahrbedingungen: Das Kraftrad ist mit gleichförmiger Anfangsgeschwindigkeit heranzufahren. Das Gas möglichst rasch in Volllaststellung zu bringen. Diese Stellung ist beizubehalten, sodann schnellstmöglich in Leerlaufstellung zurückzunehmen. Bei allen Messungen ist das Kraftrad in gerader Richtung über die Beschleunigungsstrecke zu fahren.
Krafträder mit nichtautomatischem Getriebe: Das Kraftrad nähert sich der Messlinie mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit von - 50 km/h - oder einer Geschwindigkeit, die 75 % der Nennleistungsdrehzahl des Motors entspricht. Die niedrigere der beiden Geschwindigkeiten ist maßgeblich.
Wahl des Getriebegangs: Krafträder, bei Schaltgetriebe mit höchstens vier Gängen, werden ungeachtet des Motorhubraums im zweiten Gang geprüft. Krafträder, bei Schaltgetriebe mit fünf Gängen oder mehr und einem Motorhubraum bis zu 175 cm³, werden ausschließlich im dritten Gang geprüft. Krafträder, bei Schaltgetriebe mit fünf Gängen oder mehr, deren Motorhubraum 175 cm³ übersteigt, werden im zweiten und im dritten Gang geprüft. Der Mittelwert der beiden Prüfungen ist maßgeblich. Falls während der Prüfung im zweiten Gang die Drehzahl beim Heranfahren an die Endbegrenzungslinie der Prüfstrecke 100% der Nennleistungsdrehzahl übersteigt wird nur im dritten Gang gemessen.
Ergebnisse (Prüfprotokoll): Bei Ausstellung des Dokuments sind alle Umstände und Einflüsse anzugeben, die für Meßergebnisse von Bedeutung sind. Abgelesenen Werte sind (kaufmännisch) auf das nächstliegende Dezibel auf- bzw. abzurunden. Es dürfen nur Meßwerte verwendet werden, deren Differenz bei zwei aufeinanderfolgenden Messungen auf derselben Seite des Kraftrads nicht größer ist als 2 dB(A). Zur Berücksichtigung von Messungenauigkeiten gilt der abgelesene um 1 dB(A) verminderte Wert als Meßergebnis. Liegt der Durchschnittswert der vier Meßergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert, ist die Vorschrift erfüllt.
Fr 11 Mär, 2022 23:18
lallemang hat geschrieben:Egal was als zul GGew in den Papieren steht steht, mu§ ich ein Gewichtslimit zB bei einer Brücke tatsächlich einhalten. Auch wenn mein Fahrzeug keine integrierte Waage hat.
Sa 12 Mär, 2022 00:27
Sa 12 Mär, 2022 00:52
Sa 12 Mär, 2022 12:42
Sa 12 Mär, 2022 16:38
Sa 12 Mär, 2022 19:15
So 13 Mär, 2022 12:08