nattes hat geschrieben:Du solltest aber bedenken, das in diesem Fall alle anfallenden Kosten von dir getragen werden müssen und die Möglichkeit diese dann irgendwann zurückzubekommen, verschwindend gering sind.
Mit dem Titel kannst du auch erst mal abwarten, was bei dem Kerl passiert.
Der ist ja erst mal gültig. Dein Anspruch bleibt ja noch Jahre lang bestehen.
Ich hab leider auf die harte Tour lernen müssen, das man schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen sollte.
Gruß, Norbert
Hallo Norbert und Co
Ich habe eben mit dem Anwalt telefoniert und es wurde zugesichert dass mir keine Kosten entstehen. Auch wenn der Gerichtsvollzieher tätig wird muss ich nichts bezahlen. Die Rechtschutzversicherung streckt das vor und diese Kosten werden vom Gerichtsvollzieher mit eingetrieben.
Erst wird jetzt die Kontopfändung in die Wege geleitet. Und wenn das Konto leer ist kommt der Kuckuck
Wenn (sollte) ich dann mein Geld, für den Schaden, haben ist die Sache nicht zu Ende. Vom Gericht wird eine weitere Aktion gestartet denn die Nebenkosten für die ganze Prozedur werden auch eingetrieben.
Der Anwalt hat kwasi auch nur über soviel Dummheit den Kopf geschüttelt.
Karsten