Boscho hat geschrieben:Ich würde erstmal einen Fall bei Paypal eröffnen. Als gestohlen melden kannst du es ja schlecht wenn du gar nicht wissen kannst ob das jemals in der Packstation gelegen hat.
Nach deutschem Recht liegt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Versendung B2C im Moment der tatsächlich erfolgten Zustellung. Ich vermute, in Österreich ist das analog geregelt.
Sicher? Bin da nicht so ganz sicher. Zumindest C2C ist es anders.
Und zweitens, es wurde ja zugestellt… erstmal. Nur weiß der eigentliche Empfänger nichts davon.
Und ich hätte da noch ein paar Fragen.
Kauf von gewerblich? oder Kauf von privat?
Paypal bezahlt mit Käuferschutz oder an Freunde und Familie?
Wie hoch war der Wert der Sache?
Wie war die Versandart? Versichert? Unversichert?
Grundsätzlich wäre es jetzt mal gut, wenn der Versender auf seinen TDL zugeht und eine Verlustanzeige aufgibt. Eventuell wäre es auch gut, wenn er einen Abliefernachweis erbringt und Dir den Übernahmebeleg schon mal zuschickt. Die Übernahmequittung wäre der Beweis, dass er es überhaupt versendet hat. Hat er das, dürfte der Beleg auch kein Problem sein.