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Re: Versand Problem

Mi 20 Nov, 2024 18:46

Servus, würde mich wundern, wenn die Post dir Auskunft gibt.
DPD ist der vertragliche Beförderer!
Die Post ist nur der ausführende Beförderer, und gibt maximal DPD, Auskunft.
Lg
Andi

Re: Versand Problem

Sa 23 Nov, 2024 11:23

Boscho hat geschrieben:Ich würde erstmal einen Fall bei Paypal eröffnen. Als gestohlen melden kannst du es ja schlecht wenn du gar nicht wissen kannst ob das jemals in der Packstation gelegen hat.

Nach deutschem Recht liegt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Versendung B2C im Moment der tatsächlich erfolgten Zustellung. Ich vermute, in Österreich ist das analog geregelt.


Sicher? Bin da nicht so ganz sicher. Zumindest C2C ist es anders.
Und zweitens, es wurde ja zugestellt… erstmal. Nur weiß der eigentliche Empfänger nichts davon.

Und ich hätte da noch ein paar Fragen.

Kauf von gewerblich? oder Kauf von privat?

Paypal bezahlt mit Käuferschutz oder an Freunde und Familie?

Wie hoch war der Wert der Sache?

Wie war die Versandart? Versichert? Unversichert?

Grundsätzlich wäre es jetzt mal gut, wenn der Versender auf seinen TDL zugeht und eine Verlustanzeige aufgibt. Eventuell wäre es auch gut, wenn er einen Abliefernachweis erbringt und Dir den Übernahmebeleg schon mal zuschickt. Die Übernahmequittung wäre der Beweis, dass er es überhaupt versendet hat. Hat er das, dürfte der Beleg auch kein Problem sein.

Re: Versand Problem

So 24 Nov, 2024 09:25

Für Deutschland bin ich da, wie geschrieben, sicher. Du darfst mir aber gern das Gegenteil beweisen.

Ich habe das deswegen nicht weiter vertieft weil es ja hier um Österreich geht. Da ist die Rechtslage eventuell anders. Es wäre nun an Herbert, herauszufinden, auf welche Art in seinem Fall der Gefahrenübergang erfolgt - darauf wollte ich hinweisen.

Klar soweit?

Re: Versand Problem

So 24 Nov, 2024 10:26

Was gilt gegenüber Verbrauchern?

Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, die der Unternehmer versendet geht (erst dann) auf den Verbraucher über, wenn diese an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten (der nicht der Beförderer ist), abgeliefert wird (§ 7b KSchG). Nur dann, wenn der Verbraucher selbst den Beförderer beauftragt hat, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht das Risiko schon mit der Übergabe der Ware an den Beförderer über.

Quelle Rechtsauskunft WKO
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