Di 24 Dez, 2024 11:06
S&T hat geschrieben:leider ist die Sache höchstoffiziell recht stringent ausformuliert, dass sich da nicht viele Prüfer zu Sonderlocken
hinreißen lassen muss nicht verwundern:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
:Gruebel:
Di 24 Dez, 2024 13:19
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:...
Ich werde es nicht müde zu behaupten, dass das reine Geldmacherei ist und nichts mehr mit der Sache zu tun hat.
Di 24 Dez, 2024 13:23
Di 24 Dez, 2024 13:52

Di 24 Dez, 2024 13:59
Do 09 Jan, 2025 18:16
Vor allem deshalb, weil in vielen Reifenfreigaben oder -Serviceinformationen ergänzend steht:,,Sollte der Fahrzeugschein
bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei Fahrzeuqen ohne EU-Betriebserlaubnis Einschränkungen oder Reifenbindungen beinhalten, so ist eine
Begutachtung gem. § l9 Abs. 2 i. V m. § 21 STVZO notwendig."
grundsätzlich, so die Stuttgarter Experten, ist die Empfehlung der Prüforganisationen bekannt, welche die mögliche Streichung der Reifenbindung
vorsieht. Stimmen alle wichtigen Daten des Reifens mit den Angaben in der Zulassungbescheinigung Teil 1 überein, passt die Freigängigkeit, dann dürften
bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Probleme auftreten. Die nicht ganz klare Formulierung in den Serviceinformationen der Reifenhersteller die
teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall laut Polizei aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den
Prüforganisationen, dass sich das neue Vorgehen in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss
Leider werden Reifen und Felgenfreigaben nicht mehr anerkannt.
Daher ist eine Umrüstung auf andere Felgenfabrikate nur per Begutachtung durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv, Dekra, u.a.) möglich, wenn Reifen und Felgenfabrikate in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind und es sich um ein national abgenommenes Fahrzeug handelt.
Wir würden Ihnen empfehlen, vorab mit einem Sachverständigen zu sprechen, damit es nachher keine Probleme bei der Abnahme gibt.
Do 09 Jan, 2025 21:41
Fr 10 Jan, 2025 08:32
Färt hat geschrieben:urban hat geschrieben:IHR FARHT ALLE ILLEGAL....außer Richy der fährt gar nicht![]()
Ist aber auch...https://youtu.be/-YFSRUXdua8?si=X_Rsjdfe-YsCZ-kj![]()
Mi 15 Jan, 2025 13:44
S&T hat geschrieben:Auch wenn das Ergebnis nicht die maximal mögliche Weltfremdheit ausschöpft, möchte ich von weiteren ähnlichen Eintragungen/Abnahmen im übrigen Fuhrpark Abstand nehmen und andere Lösungswege beschreiten, solange es da keine mit der Realität vereinbare Neuregelung gibt...
Do 16 Jan, 2025 22:36
MOTORRAD 03/2025 hat geschrieben:Lösung beim Reifenproblem?
Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) hat eine Lösung des Problems der
Reifenfabrikatsbindungen bei älteren Motorrädern angekündigt. Künftig soll es
allen Prüfstellen freistehen, solche Bindungen, für die es oft gar keine passenden
Reifen mehr gibt, auszutragen. Eine entsprechende Weisung seitens der zuständigen
Länder scheint nur noch Formsache.
Mo 20 Jan, 2025 09:32
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:...In der Länderregelung steht im wesentlichen. Wenn du Reifen fahren willst, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind, musst du sie eintragen lassen.
Mo 20 Jan, 2025 09:34
Sa 01 Feb, 2025 20:04
Do 27 Mär, 2025 21:15
Motorrad hat geschrieben:Das Wirrwarr um Fabrikatsbindungen ist offenbar beendet. Laut Bridgestone haben Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra jetzt ganz offiziell die Möglichkeit, bei älteren Motorrädern (Bj2000 oder davor) mit nationaler Betriebserlaubnis oder Einzelabnahme bestehende Reifenfabrikatsbindungen einfach auszutragen. Das ermöglicht bei gleichbleibender Reifengröße eine passende, moderne Neubereifung ohne Erlöschen der Betriebseraubnis.
Bridgestone hat geschrieben:Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!
Dekra hat geschrieben:Reifenbindung gemäß Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I beachten, ggf. ist eine Typ- und/oder Herstellerbindung vorhanden.
Bei Abweichung von der Reifenbindung Herstellerfreigabe mit führen oder Begutachtung nach § 21 StVZO durchführen lassen.
TÜV Süd hat geschrieben:Stimmen die Reifengröße und Reifenbezeichnung mit denen in den Fahrzeugpapieren überein - bzw. ist die Reifenpaarung freigegeben und haben Sie einen Nachweis darüber?
Fr 28 Mär, 2025 07:04