2 Reifen ohne Felge 175/65r14 [ZURÜCKGESTELLT]

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Beitragvon Lindi » So 09 Nov, 2025 12:17

Ich beziehe mich auf die "AIA - Verkaufsgarantie" :roll: und biete hier
2 neuwertige Reifen Marke Kumho
in der Größe 175/65 R14 an. DOT 2017,
Traglast und Geschwindigkeit muss ich nachschauen.
Kwasi volles Profil, müssen runter wg. TÜV (Hänger, 100 km/h)
für lau, gerne per AIA - Logistik

update: zurückgestellt
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Dirk
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon GrafSpee » So 09 Nov, 2025 15:56

Bekommt dein Anhänger erstmals eine 100km/h Zulassung?
Falls nicht: den TÜV interessiert das bei der HU nicht. Liegt alleine in deiner Zuständigkeit.

Viele Grüße Jens
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Richy » So 09 Nov, 2025 16:52

GrafSpee hat geschrieben:Falls nicht: den TÜV interessiert das bei der HU nicht. Liegt alleine in deiner Zuständigkeit.

Spätestens, wenn ein Schutzmann mal einen schlechten Tag hat, kann das aber durchaus für Streß sorgen. Und wir reden hier von Reifen, die neu pro Stück nichtmal 50€ kosten.

Über Sinn und Unsinn der Regelung brauchen wir natürlich nicht reden, auf dem Porsche oder der Hayabusa darf ich auch 10 Jahre alte Reifen bei 250km/h fahren, da meckert keiner.
Warum und wieso man sich gerade das so in der Form aus dem Arsch gezogen hat, steht in den Sternen. Vielleicht wegen der bei Wohnanhängern hochbelasteten Achse. Aber im 0815 Schüttgutanhänger oder dergleichen ergibt das einfach keinen Sinn.
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon GrafSpee » So 09 Nov, 2025 19:56

Die einzige Möglichkeit, wie das für Stress sorgt: du bist über 80 gefahren und wirst angehalten.
Bisher wurde ich mit Anhänger noch nie wegen Geschwindigkeit angehalten, die Reifen wurden noch nie angeschaut.
Im Stand oder bei max. 80km/h können auch die Anhängerreifen uralt sein.

Aber natürlich, wenn man erwischt wird gibts eins über die Rübe - nix neues.

Nach zehn Jahren kann man trotz allem wirklich auch mal ein paar neue Reifen aufziehen - find ich zumindest.

Viele Grüße Jens
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Lindi » So 09 Nov, 2025 20:21

Im Stand oder bei max. 80km/h können auch die Anhängerreifen uralt sein.
Das glaube ich nicht. Es geht immer um die zulässigen Möglichkeiten, nicht um das, was Du davon ausnutzt.
Ein Freund hat die "100" mit einem schrägen Balken überklebt und fährt 85. Ist imho auch Quatsch: das Schild wird (in Niedersachsen) immer nur von der Zulassungsstelle ausgegeben. Veränderungen sind also Urkundenfälschung, streng genommen.

Ich habe 2 Reifen bestellt, werde trotzdem mal zum TÜV fahren. Schaunmermal.
Beste Grüße

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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Uwe Steinbrecher » So 09 Nov, 2025 20:31

Ihr habt ja mit allem Recht......
Beim leten Tüv für meinen Großen Hänger musste ich auch wegen der 100er Zulassung neue Reifen kaufen.
Wenige 1000KM gefahren. Hänger hing die meiste Zeit, Lichtgeschützt in der Scheune unter der Decke.
Natürlich hab ich mich erst mal geärgert und über die blöde Regelung geschimpft...
Und dann habe ich meine alten Reifen gesehen :shock: Die kompletten Flanken waren brüchig und die Reifen hatten Risse wie der Gran Canyon.
Offensichtlich betrifft das Gummiproblem nicht nur Ansaugstutzen und Kühlerschläuche :omg:
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Matthieu » So 09 Nov, 2025 20:54

Ich bin da eigentlich auch beim Jens.
Solange ich nicht über 80 km/h fahre, können die Räder auch älter sein. So hat es mir mein Prüfer erklärt.
Und da mein Auto zu leicht für meinen 1,5 t Anhänger mit 100er Zulassung ist, darf ich den eh nur bis 80 km/h fahren.
Dass man irgendwann Räder wechselt wegen Alter und dies vor allem bei "Standzeug" manchmal ganz sinnvoll ist, steht auf nem anderen Papier
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon fleisspelz » So 09 Nov, 2025 22:05

Der TÜV Süd hat mir jüngst bestätigt, dass ich mit den 15 Jahre alten Reifen auf meinem für 100 km/h zugelassenen Wohnwagen einen neuen Stempel bekommen kann, er dann lediglich einen schriftlichen Vermerk im TÜV Bericht macht, dass der Wohnwagen erst nach der Montage neuer Reifen wieder mit mehr als 80 km/h gezogen werden darf. Bei einer Polizeikontrolle vor zwei Jahren auf der A3 hatte der Motorradpolizist mich auf den Rasthof Würzburg rausgewunken, weil er sich das Gespann auf dem Hänger aus Begeisterung mal genauer ansehen wollte. Nach zahlreichen Komplimenten für den gelungenen Umbau ließ er es sich dann dennoch nicht nehmen, das Reifenalter noch zu prüfen.


Man muss keine aktuell neuen Reifen montieren, darf dann aber halt nur 80 fahren. Das Gleiche gilt, wenn das Zugfahrzeug kein ABS hat, oder zu leicht im Verhältnis zum Hänger ist. Der Hänger darf dann nach wie vor 100, halt nicht mit dem Zugfahrzeug…

Die Sinnhaftigkeit wird damit begründet, dass Anhänger häufig im Freien lange Zeit stehen. Der belastete sonnenzugewandte Reifen bekommt dabei gerne mal Standschäden. Ich persönlich fände eine Sichtkontrolle durch den TÜV alle zwei Jahre zielführender, als die aktuelle starre Regelung. Der Verband der Reifenhändler sieht das vermutlich anders …
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon GrafSpee » So 09 Nov, 2025 22:27

Uwe Steinbrecher hat geschrieben:Ihr habt ja mit allem Recht......
Beim leten Tüv für meinen Großen Hänger musste ich auch wegen der 100er Zulassung neue Reifen kaufen.
Wenige 1000KM gefahren. Hänger hing die meiste Zeit, Lichtgeschützt in der Scheune unter der Decke.
Natürlich hab ich mich erst mal geärgert und über die blöde Regelung geschimpft...
Und dann habe ich meine alten Reifen gesehen :shock: Die kompletten Flanken waren brüchig und die Reifen hatten Risse wie der Gran Canyon.
Offensichtlich betrifft das Gummiproblem nicht nur Ansaugstutzen und Kühlerschläuche :omg:

Hallo Uwe,
Du musstest nicht wegen der 100er Zulassung die Reifen wechseln, sondern weil die alten Reifen rissig waren.
Das hättest Du für die HU auch ohne 100er Zulassung gemusst.

Viele Grüße Jens
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Lindi » So 09 Nov, 2025 22:39

Ist interessant, aber überzeugt mich noch nicht. Ich kann ja zum Beispiel keinen Hänger dranhängen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über dem liegt, was mein Zugfahrzeug ziehen darf. Ganz egal, ob ich es nur bis dahin beladen habe.
Unerheblich ist imho in dem Beispiel, ob der Polizist oder der Graukittel die Sache für in Ordnung befinden. Entscheidend ist lediglich, ob die Sachlage "materiellem" Recht entspricht. Die Leute können nämlich einem Irrtum unterliegen: dann gilt immer das materielle Recht. Es sei denn, es gibt hierzu, also zu dieser vorübergehenden Rückstufung, irgendwelche Auslegungen, Nachträge, Anweisungen etc. Deshalb interessiert es mich sehr!

Das mit dem materiellen Recht hat mir im Zuge einer Schulung ein Jurist (Ministerialdirigent) verklickert, Thema vorbeugender Brandchutz. Beispiel aus dem Baubereich, in dem ich mich einigermaßen auskenne: erteilt eine Baubehörde die Genehmigung, obwohl sie nicht geltendem Recht entspricht, ist die Sache anfechtbar.

Aber ich lerne gerne hinzu :popcorn:
Beste Grüße

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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon fleisspelz » So 09 Nov, 2025 22:45

Lindi hat geschrieben:… Ich kann ja zum Beispiel keinen Hänger dranhängen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über dem liegt, was mein Zugfahrzeug ziehen darf. Ganz egal, ob ich es nur bis dahin beladen habe. …

Das ist falsch. Es zählt nur das tatsächliche Gewicht
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Lindi » So 09 Nov, 2025 22:57

Bist du sicher? :rofl: Kann ja sein.

Inzwischen weiß ich, dass ihr zum Reifen wohl recht habt und ich eine steile Lernkurve:
Auszug aus dem Gutachten, mit dem ich 2006 meinen Hänger auf 100 km/h hab ändern lassen.
Der letzte Satz ist entscheidend! Wieder was gelernt :smt023
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Beste Grüße

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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon fleisspelz » So 09 Nov, 2025 23:05

Unterschied maximale zulässige Anhängelast und maximal zulässiges Gewicht des Anhängers:

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf auch hier der Anhänger nicht um das Gewicht der Stützlast zusätzlich beladen werden.

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger um die jeweilige Stützlast höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird in diesem Fall nämlich nicht überschritten.
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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Lindi » So 09 Nov, 2025 23:37

Danke allerseits! Will jetzt jemand die Reifen? :grin:
Beste Grüße

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Re: 2 Reifen ohne Felge 175/65r14

Beitragvon Uwe Steinbrecher » So 09 Nov, 2025 23:38

GrafSpee hat geschrieben:
Du musstest nicht wegen der 100er Zulassung die Reifen wechseln, sondern weil die alten Reifen rissig waren.
Das hättest Du für die HU auch ohne 100er Zulassung gemusst.

Viele Grüße Jens

Jein... Die Reifen waren 7 Jahre alt! Ich hab nur neue Reifen bestellt, wegen der 100er Zulassung. ich hab sie mir vorher gar nicht angeschaut, weil, was soll da schon sein? :omg:
Sorry Lindi :omg:
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