Ich hab da einen spannenden Artikel gefunden. Der ADAC übt sich wieder in Lobbyarbeit, schon klar, aber wie ist denn die genaue Gesetzeslage?
Der Gesetzgeber hat motorisierte Zweiradfahrzeuge nicht außen vor gelassen, als er die Straßenverkehrsordnung im Jahr 2006 entsprechend modifiziert hat:
StVO § 2 Absatz 3a Satz 1:
“Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.”
Motorräder sind nicht explizit ausgenommen.
Nun fahren die wenigsten von uns Reifen, die die Kennzeichnung “M+S” tragen. Praktisch habe ich zwar noch von keinem Fall gehört, nach Recht und Gesetz kann jedoch ein Motorradfahrer, der mit normalen Reifen auf Schnee-oder eisglatter Fahrbahn angetroffen wird, mit einem Verwarnungsgeld von 20 € belegt werden; im Falle einer Verkehrsbehinderung sogar mit einem Bußgeld von 40 € und einem Punkt in Flensburg.
Folgende Fragen:
Nützt mir das Aufziehen von Schneeketten auf nicht M+S gekennzeichnete Reifen in dem Fall was?
Ich glaube ich lese das Gesetz auf jeden Fall richtig, dass mir ein Sturz auf eisglatter Fahrbahn immer als Gesetzwidrigkeit ausgelegt werden wird. Was ist aber, wenn ich M+S Reifen habe und es mich querstellt?
Was eventuell ein ganzes Wochenende platzen lässt: kann ein Polizist womöglich ein Verbot aussprechen, weiter zu fahren?