Das mit der Sachmängelhaftung ist eigentlich vom Gesetz her und auch in der Praxis halb so wild: der gewerbliche Anbieter muss dem Endverbraucher gegenüber ein halbes Jahr ab Kaufdatum dafür geradestehen, dass die übereignete Sache Eigenschaften aufweist, die der gutgläubige Erwerber üblicherweise von einer gleichartigen Sache erwarten darf. Beispiel:
Man erwirbt einen stark gebrauchten Kleinstwagen mit Wartungsstau, 13 Jahre alt, 370.000 km auf der Uhr. In kurzer Folge versagen die Kupplung, nach deren Reparatur die Antriebswellen und schließlich der Motor den Dienst. Wäre ja alles halb so wild, aber beim Warten auf den Schandwagen verreckt auch noch das Mittelwellenmonoradio.
Nicht weiter schlimm, weil: Gewährleistung?
Weit gefehlt - bei einem Kleinstwagen dieses Alters und dieser Laufleistung war das nicht anders zu erwarten. Das wird auch jedes deutsche Gericht so beurteilen.
Blöd nur: viele Leute wissen inzwischen, dass gewerbliche Verkäufer auch auf Gebrauchtwaren ein halbes Jahr Gewährleistung geben müssen. Aber die wenigsten wissen um den Umfang der Gewährleistung. Das Risiko ist also für den gewerblichen Verkäufer recht groß, eher früher als später an einen Prozesshansel zu geraten, der die Sache gerichtlich durchzuboxen gedenkt.
... und da haben halt viele keinen Bock drauf.