Also:
Ja, in NL ist das länger schon der Fall und wird in WW Kreisen heiß diskutiert. In D und A gibt es dzt. keine expliziten Regelungen dazu und Bestandsschutz überdies.
Kaum ein älterer deutscher Wagen mit serienmäßiger Anhängevorrichtung hat sowas und zum Nachrüsten brauchts Ideenreichtum, denn der deutsche TÜV hätte was dagegen in die Traverse reinzubohren, um den Schlaufenhalter dranzuspaxen. Man könnte bestenfalls ein adäquates Stahlkabel um die Traverse legen und das mit Schraubhaken zu einer Öse machen.
In NL darf man sogar von einem 5 jährigen die hulp-koppeling anschweissen lassen, weil die AHV keiner Abnahme bedarf.
Zwar gilt in der EU eine allgemeine Regelung, wonach das im Heimatland zulässige Verfahren auch in den anderen Staaten anzuerkennen ist, aber will man nicht den Wohni konfiszieren lassen, muss man latzen und dann einen Prozess in NL führen, bei dem man immer obsiegt, aber wer braucht das schon.
Bei älteren Wagen mit abnehmbarer AHV ohne vorhandene Öse wird sowas feil geboten:
Da aber solche Regelungen und die zugehörigen Strafen auch bei anderen 'Verbrechen' (z.B. 3km/h zu viel 100€) immer bizarrere Strafen, besonders von Ausländern erhoben werden, meide ich diese Länder. Man will uns halt dort nicht mehr haben. Andererseits sind jegliche Überschreitungen der EU Nachbarn bei uns nahezu straffrei oder sehr billig, sodass man hierzulande dank mangelder polizeilicher Stringenz, wissentlich die Sau raus lassen kann.
Regards
Rei97