Servus, würde mich wundern, wenn die Post dir Auskunft gibt.
DPD ist der vertragliche Beförderer!
Die Post ist nur der ausführende Beförderer, und gibt maximal DPD, Auskunft.
Lg
Andi
Boscho hat geschrieben:Ich würde erstmal einen Fall bei Paypal eröffnen. Als gestohlen melden kannst du es ja schlecht wenn du gar nicht wissen kannst ob das jemals in der Packstation gelegen hat.
Nach deutschem Recht liegt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Versendung B2C im Moment der tatsächlich erfolgten Zustellung. Ich vermute, in Österreich ist das analog geregelt.
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