https://silodrome.com/yamaha-sr500-in-crate/
Falls jemand noch eine unverbastelte SR500 sucht...
MfG Jens
Dreckbratze hat geschrieben:Wenn sie nicht wenigstens mal ne Tageszulassung hatte, ist sie nicht zulassungsfähig.
Nanno hat geschrieben:Sagt mal, wie ist eigentlich der Prozess in D, wenn man nachfragen will, ob eine Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet wurde ? Das geht doch irgendwie übers KBA, oder?
LG
Greg
Mfleisspelz hat geschrieben:Die Anfrage beim KBA kann jeder machen. Am unkompliziertesten geht das im unmittelbaren Kontakt (auch telefonisch) mit einer deutschen Zulassungsbehörde, die es in jeder Kommune gibt. Ich könnte z.B. dort anrufen und sagen, ich überlege mir, das Fahrzeug mit der FIN xy zu kaufen, spricht was dagegen. Dann bekomme ich nach ca. drei bis sechs Wochen Auskunft für diese FIN. Die kann ich dann an Dich weitergeben, z.B. wenn ich Dir das Fahrzeug verkaufe. Ein durchaus übliches Verfahren
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