Di 11 Jun, 2013 11:01
Di 11 Jun, 2013 15:08
Di 11 Jun, 2013 17:16
Di 11 Jun, 2013 22:08
Shikamaru hat geschrieben:Servicewüste Balkanösterreich.
Mi 12 Jun, 2013 06:01
rayspeed hat geschrieben:gestern war ich erfolgreich in st. pölten typisieren.
"historisch" wurde mir wg. stahlflex verwehrt
Mi 12 Jun, 2013 08:51
Mi 12 Jun, 2013 08:52
Mi 12 Jun, 2013 09:03
Mi 12 Jun, 2013 10:03
2.3.8. Oldtimer
121
Oldtimer im Sinne der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen
Gemeinschaften zu Kapitel 97 (Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert) sind
Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Position 8703 der KN fallen. Demgemäß unterliegen sie
nicht der NoVA.
122
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstücke von
geschichtlichem Wert (Oldtimer) wird in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
der EG zu Position 9705 ausgeführt (vgl. ABl. Nr. C 127 vom 30.04.1996 S. 3):
„1. Hierher gehören auch Kraftfahrzeuge als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert,
wenn sie den Kriterien des EuGH-Urteils in der Rechtssache Nr. C 200/84 entsprechen und
somit:
- einen gewissen Seltenheitswert haben,
- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß genutzt werden,
- Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen
Gebrauchsgegenständen sind,
- einen hohen Wert haben und
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften
oder einen Abschnitt dieser Entwicklung dokumentieren.
Im Hinblick darauf, dass es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ
kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der der ständig fortschreitenden technischen
Entwicklung unterliegt, können - soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen -
die vorstehenden Voraussetzungen des genannten Urteils als gegeben unterstellt werden
für:
- Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand - ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells,
des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. -‚ die 30 Jahre oder älter sind und
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen;
- alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht
fahrbereitem Zustand.
NoVAR GZ BMF-010220/0304-IV/9/2008
© Bundesministerium für Finanzen 20 - 8
2. Hierher gehören als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert auch:
a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Baujahr nachweislich bei einem geschichtlichen
Ereignis benutzt wurden;
b) Rennkraftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut
und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen oder internationalen
Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen erbracht werden, zB durch Lexika oder
Fachbücher oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger.
3. Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder.
4. Nicht hierher gehören Nachahmungen, sofern sie die vorgenannten Voraussetzungen nicht
erfüllen.“
Mi 12 Jun, 2013 10:11
Mi 12 Jun, 2013 10:22
Mi 12 Jun, 2013 10:57
Mi 12 Jun, 2013 11:03
rayspeed hat geschrieben:ich werde wohl oder übel versuchen, das teil auf historisch umzutypisieren.
der wert des fzgs. liegt bei rund 8500 euro, die kosten für nova und das wertgutachten sind ja bald 1500 euro zusätzlich (!)
dazu bräuchte ich allerdings jemanden, der bremsleitungen aus gummi anfertigt...
Mi 12 Jun, 2013 11:56
Shikamaru hat geschrieben:Lustig, ich mußte trotz Oldtimer NOVA pecken - wenn auch nicht wirklich viel, was bei 500 Euro Kaufpreis nicht verwundert. Zulassungs-/Einzelgenehmigungstechnisch ist Oldtimer mittlerweile auch schon 30, 25 Jahre gibt nimmer.
Mi 12 Jun, 2013 15:46