von unleash » Sa 15 Nov, 2014 13:14
Vor drei Jahren gab es aber m.W. auch noch nicht den Rechtsanspruch auf Zulassung. Zu der Zeit wollten die Österreicher auch alles nochmal typisieren, heute müssen sie es so anerkennen. Das Fahrzeug war im EU-Ausland bereits zugelassen, daher besteht seit glaube ich einem Jahr Rechtsanspruch auf Zulassung. Ich habe mein einzeltypisiertes und mit Ausnahmegenehmigungen versehenes Motorrad aus Österreich in Deutschland zugelassen - österreichischen TÜV-Bericht, österreichische Papiere und dann zur Zulassungsstelle. Dort war es fünf Minuten Arbeit, alles erledigt. Ich würde mich da nicht von abbringen lassen.
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