Hauserdung

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Re: Hauserdung

Beitragvon Nutzkrad Treiber » Mi 27 Mai, 2015 12:27

Nicht jedes Haus ( was einen Potentialausgleich hat,) hat auch einen Blitzschutz.
Das erste muß sein, zweiteres ist eher "Zubehör"...

So hatte ich das gemeint, elektrotechnisch hast du also in die Richtige Richtung gedacht, Lindi.
Hab mich da missverständlich ausgedrückt.

Und was die gängige Praxis, auch gerne bei älteren Häusern sieht.... :shock:
hab mal ne Potentialausgleichschiene gesetzt in nem Keller mit Erdboden. Beim "biegen des Bandeisens hatte ich es plötzlich in der Hand. war nur so ein bischen optisch verscharrt.
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Re: Hauserdung

Beitragvon Lindi » Mi 27 Mai, 2015 13:30

Nutzkrad Treiber hat geschrieben: war nur so ein bischen optisch verscharrt.


normal - wenn´s vergessen wurde :roll:
Beste Grüße

Dirk
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Re: Hauserdung

Beitragvon LeMansII » Mi 27 Mai, 2015 14:16

Wenn es ein Ringerder werden soll - ich hätte hier noch etliche Meter neu zu liegen. Gratis abzugeben.
Gruß,
Stefan
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Re: Hauserdung

Beitragvon roger » Do 28 Mai, 2015 07:33

Danke für die vielen Antworten. :smt023

Ein Ringerder wird es NICHT geben.
Einen Tiefenerder eventuell sogar durch den Kellerboden im Erdreich zu versenken klingt schonmal gut,
wie tief muss man natürlich noch herausfinden.
Hurra!
Ach nee, doch nich...
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Re: Hauserdung

Beitragvon SuperUwe » Do 28 Mai, 2015 16:55

Die Stäbe die ich meine sind ca. 2m lang, werden dann aufeinandergesteckt und verbinden sich durch die Kraft des Presslufthammers.
Somit ist die erforderliche Tiefe durch Messung nach den einzelen Stäben zu ermitteln.

Wenn du den Tiefenerder im Keller einschlagen willst, bedenke das du eine Arbeitshöhe von 2m + Presslufthammer benötigst.
Vielleicht gibt es die Stäbe auch kürzer.

Gruß Uwe
Ach was... die paar Meter kann ich auch fahrn.
Klonk

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Re: Hauserdung

Beitragvon Arne » Sa 13 Jun, 2015 17:08

hi wie Chris schon schrieb ist das keine Hobbygeschichte.Das ist ein Fall für deinen Vermieter und einen Lizensierten Elektrofachbetrieb der die vorgeschriebenen Potentialausgleich im Haus erstellt oder wiederherstellt mit Meßprotokol etc.
Der Betreiber einer Elektroanlage ist für denOrdnungsgemäßen Zustand seiner Anlage verantwortlich ( Hausbesitzer; Vermieter; Firma etc.) er kann die Aufgaben den Ordnungsgemässen Zustand zu erhalten delegieren, Elektrofachbetrieb, eigene Elektrofachkraft, ist aber immer Verantwortlich.
Wenn ihr selbst dranfummelt etc. und es passiert etwas geht ihr damit heim, Präzidenzfall letztes Jahr mit Nachbarschaftshilfe der Hilfbereite Nachbar darf jetzt 600000€ berappen.
Gruß
Arne
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