EBAY Trouble!
Da hat ein lieber Landsmann von mir in der Bucht eine Auspuffanlage für die Yamaha Bulldog ersteigert um 70 Euro!
zwei originale Edelstahltöpfe, schön und unverbeult und mit einer kleinen geschweißten Modifikation im Auslass, die mich seinerzeit auch schon einen Fünfziger gekostet hat. Und jetzt behauptet er, der eine Topf ist
"mit Beulen übersät" und die Beschreibung wäre getürkt gewesen. Was soll das? Will der das Geld zurück, weil ihm der Preis immer noch zu hoch war? Ich dachte, da hat einer echte Freude mit einem Schnäppchen und habe mich über den geringen Erlös nicht aufgeregt. Und dann das!
Ich habe ihm jedenfalls geantwortet:
Hallo XXXXXXXX,
Nun, als ich die Töpfe einpackte, waren sie BEIDE 100% frei von Beulen und Dellen und entsprachen zu 100% der Artikelbeschreibung. Der Preis um den du sie ersteigert hast ist nebenbei so günstig, dass du dich wirklich nicht beklagen kannst. Eigentlich wollte ich dir anbieten, sie zurückzunehmen. aber während ich anfing, diese Entgegnung zu schreiben, dachte ich mir, dass jemand, der sich auf das Niveau begibt, mit "in der Artikelbeschreibung vergessen" und so weiter um sich zu werfen, wahrscheinlich auch mit dem Hammer ein paar Beulen reinschlägt, bevor er sie zurückschickt.
Mein Vorschlag ist also: Pack sie ein und schicke sie zurück. Wenn sie noch so sind wie ich sie versendet habe, kriegst du dein Geld zurück. Wenn ich aber Beschädigungen sehe, dann kriegst du gar nichts. Ich muss mich absichern, falls ich es bei dir mit einem Hirnschüssler zu tun habe.So weit meine Entgegnung. Mir ist echt egal, wie mich der bewertet. Mein Gott, Leute gibt's!

Tom