ABr hat geschrieben:Ich musste bei Arbeitsaufnahme nach meinem Urlaub meinem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass ich kein Risikogebiet bereist hatte.
Eine solche Erklärung muss in der Anstalt
jeder Arbeitnehmer bei Rückkehr aus dem Urlaub
vor Wiederaufnahme der Arbeit abgeben.
Dabei ist es wurscht, ob man nur 1 Tag mitten in der Woche weg war oder 3 Wochen am Stück.
Ich hab mal die Personaler gefragt, ob ihnen eigentlich nicht klar wäre, das es locker geht, an einem ganz normalen Wochenende in ein Risikogebiet zu reisen (oder, brandaktuell: zu Demos in der Hauptstadt
) und danach potentiell infiziert ohne Fragebogenausfüllerei in der Firma weiter zu machen. Rückverfolgbarkeit dann schlichtweg null.
War denen voll bewusst, aber für Wochenendrückkehrer-Fragebogen fehlt wohl die rechtliche Grundlage...
Do not take life too seriously. You will never get out of it alive.
- Elbert Hubbard -