Herbert H hat geschrieben:Der Campingplatz muss offen sein, aber nicht bewirtschaftet???? Ist ein Zelt ein persönlicher Wohnraum??
Da geht es doch darum dass man im Camper pennen kann, auch wenn die Campingplätze pandemiebedingt eben NICHT offen haben.
Für das Übernachten am Stellplatz brauchst Du Autarkie, damit wird eben der Kontakt minimiert.
Eigenes Klo, eigenes Wasser, Bett, Kochstelle - alles IM Fahrzeug.
Das alles ist aber nur da erlaubt, wo es eben explizit erlaubt ist (In A sind das außerhalb von Campingplätzen nur ausgewiesene Stellplätze, mit allen dort geltenden Regeln, die der Stellplatzbetreiber aufstellt). Je nach lokaler Verordnungs- und Gesetzeslage darfst Du einen Camper auch auf Privatgrund offen aufstellen, aber längst nicht überall (Tirol, Salzburg).
Mit "Camping" hat das alles nichts zu tun, das ist auf Stellplätzen meist sogar explizit verboten. Du darfst Deinen Camper auf einem Stellplatz für begrenzte Zeit aufstellen, ver- und entsorgen und Dich im Camper aufhalten, auch über Nacht. Der Außenbereich ist tabu. Kein Vorzelt, keine Wäscheleine, kein Tisch, keine Sessel - auch kein Grill, Ofen etc
https://de.wikipedia.org/wiki/Reisemobil-StellplatzGryße!
Andreas, der motorang