Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi

Mo 30 Aug, 2021 09:17
Vielleicht kann der Verkäufer Dir Fotos von allen Dokumenten machen, die vorliegen, dann wären Sprachungenauigkeiten schon Mal als Hürde aus dem Weg geräumt
Mo 30 Aug, 2021 09:36
Tirol. Und zugelassen ist das Glump auch
Di 31 Aug, 2021 04:31
Nun ja ... das Angebot um das es hier ging war letztlich doch viel zu teuer. Aber schlauer sind wir nun
Di 31 Aug, 2021 10:41
Also fährst Du nicht nach Tirol?
Di 31 Aug, 2021 10:58
Korrekt
Do 02 Sep, 2021 05:06
Alle zulassungsrelevanten Unterlagen vorhanden
(beglaubigte original Herstellerangaben, 2 alte Kaufverträge)
Angemeldet bis 1979 in der BRD
Originalkennzeichen vorhanden, keine Abmeldebestätigung, kein Brief
Wie ist das denn zu verstehen? ...
Wenigstens stimmt hier der Preis
Edit hat das hier noch gefunden ...
Do 02 Sep, 2021 07:28
1979 gab es noch keine Einträge im KBA Zentralregister. Das heisst, das Fahrzeug war zwar vermutlich in Deutschland ordentlich zugelassen, es weiss aber niemand wo, da keine Papiere vorhanden sind. Selbst wenn anhand des alten Kennzeichens das "wo" sich klären lässt, sind die Unterlagen vermutlich nach 42 Jahren nicht mehr archiviert und auffindbar. Daher sind alle Fahrzeugdaten weg. Lediglich eine frühere Zulassung in Deutschland lässt sich eventuell nachweisen, was gut ist, weil es dann egal ist, ob es sich um ein EU Fahrzeug handelt oder nicht.
Mit dem Kaufvertrag (egal ob einer oder mehrere alte vorhanden sind, es braucht einen, in dem Du als Käufer drin stehst) weist Du Deine Verfügungsberechtigung nach. Die beglaubigten original Herstellerangaben (technische Daten) benötigst Du für die TÜV Untersuchung nach § 21, die zur Erlangung neuer Papiere nötig ist. Hier muss entweder der TÜV die Daten ermitteln, was er sich fürstlich bezahlen lässt, oder er bekommt relevante Unterlagen, was das Procedere beschleunigt und verbilligt.
Fazit: mit diesen Unterlagen, etwas Geduld, einem ordentlichen aktuellen Kaufvertrag und etwa 250 Euro Kosten ist das Fahrzeug zulassungsfähig sobald es die Hürde "TÜV" genommen hat.
Do 02 Sep, 2021 09:22
fleisspelz hat geschrieben:Die beglaubigten original Herstellerangaben (technische Daten) benötigst Du für die TÜV Untersuchung nach § 21, die zur Erlangung neuer Papiere nötig ist.
Das ist tatsächlich ein amtlich gestempeltes Datenblatt des Importeurs. Inkl. Baujahr. Ich fahre da morgen mal hin ...
Do 02 Sep, 2021 09:25
Am Samstag fahren der Captain und ich mit einem Anhänger zuerst nach Köln und dann weiter nach Dortmund und wieder heim. Nur so zur Information ...
Do 02 Sep, 2021 09:26
Ah OK, das behalte ich mal im Hinterkopf.
Do 02 Sep, 2021 16:47
Hi!
Das heißt erst zum TÜV,
Dann Aufgebotsverfahren?
Do 02 Sep, 2021 16:51
Das kann parallel laufen ...
... wenn man sicher ist, das bei dem Aufgebotsverfahren keine unangenehen Überraschungen auftauchen.
Bei einem Mopped, das man beim Pokern im Hinterzimmer vom Puff gewonnen hat wäre ich da vorsichtig, aber in der Regel ist das Auggebot eh nur eine Formsache.
Do 02 Sep, 2021 17:06
Simon, sei froh dass es nur ein Rahmen war im Puff...
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